Am 24.4.2023 hat die Gemeindevertretung den wirtschaftlichsten Bieter mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 für den Anbau an den Kindergarten beauftragt.
Nach Abschluss der Planung mit Kostenberechnung sollte diese wieder in die Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden.
Am 11.3.2024 hat die Gemeindevertretung den Anbau nach dem vorgelegten Entwurf des Planungsbüros beschlossen und die Planungen konnten umgesetzt werden.
Im Haushalt 2023 waren bereits 700.000 € ausgewiesen, welche in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden.
Im Entwurf des Haushalt 2024 wurden für den Anbau weitere Mittel in Höhe von 579.000 € bereitgestellt.
Somit standen insgesamt 1.279.000 Euro für den Anbau bereit. .
Im Juni 2025 (mehr als ein Jahr nach dem Anbau-Beschluss) hat die Gemeindevertretung in einem bisher einmaligen Eilverfahren fünf Gewerke für den Anbau freigegeben:
– Verglasungsarbeiten – Fa. Lampert: 114.041,27 €
Das Angebot liegt 33 % über dem eingeplanten Budget (86.239 €)
– Rohbauarbeiten – Fa. Bauunternehmen Stein: 321.493,82 €
Das Angebot liegt 31 % über dem Budget (244.800 €).
– Dachdeckerarbeiten – Firma Dörr Dach und Wand: 98.490,77 €
Das Angebot liegt 36 % über dem Budget (72.375,80 €)
-Gerüstarbeiten – Fa. Gerüstbau Hill: 12.393,02 €
Das Angebot liegt 22 % unter dem Budget (15.900 €)
-Zimmerarbeiten – Fa. Büttner Holzbau: 292.595,71 €
Das Angebot liegt knapp 30 % über dem Budget (224.250 €)
Gleichzeitig wurden zusätzliche 170.000 Euro für den Anbau bereitgestellt, obwohl lediglich Aufträge i.H.v. 839.012 Euro der insgesamt bereitgestellten 1.279.000 Euro durch die Gemeindevertretung vergeben wurden.
Der 1. Spatenstich war lt. Zeitungsbericht am 1.9.2025.
Am 25.11.2025 – also rd. zweieinhalb Monate später – teilte Herrn Gronych lt. Sitzungsprotokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit, dass 15 weitere der insgesamt 20 Gewerke nur ausgeschrieben werden können, wenn zusätzlich 500.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden..
In den zusätzlichen 500.000 Euro sind 177.000 Euro „Sicherheit“ für weitere Kostensteigerungen bei den noch auszuschreibenden Gewerken enthalten.
Konkrete Angaben, welche Gewerke sich um welchen Betrag verteuern, lagen nicht vor.
Die auch hier erheblichen Kostensteigerung wurden der Verwaltung lt. Präsentation bereits am 26. September 2025 mitgeteilt. Nach § 28 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung ist die Gemeindevertretung unverzüglich über Haushaltsüberschreitungen zu unterrichten…
Vor dem ersten Spatenstich am 1.9.2025 wäre es der Gemeindevertretung vielleicht noch möglich gewesen, die Umbaumaßnahme wegen der hohen Mehrkosten mit relativ geringen finanziellen Verlusten zu stoppen.
Die Information zu den – nach der ersten Ausschreibung meiner Meinung nach absehbaren- erheblichen weiteren Kostenüberschreitungen bei 15 weiteren nicht ausgeschriebenen Gewerken erfolgte aber erst am 25.11.2025 – also zweieinhalb Monate nach dem ersten Spatenstich und rd. 4 Monate nach der Eilausschreibung der fünf Gewerke.
Zu diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, den Umbau ohne große finanzielle Verluste zu stoppen.
Um künftig solche erheblichen Kostensteigerungen (rd. 50 % des ursprünglichen Haushaltsansatzes innerhalb von nur
6 Monaten) bei Projekten der Gemeinde zu verhindern, müssen meiner Meinung nach die Gründe für die Kostensteigerungen ermittelt und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Kostensteigerungen beraten/beschlossen werden.
Dafür sind folgende Fragen zu klären:
- Am 11.3.2024hat die Gemeindevertretung den Anbau beschlossen, die Planungen konnten umgesetzt werden.
Wann wurden die Planungen ausgeschrieben? - Warum wurden nicht alle Gewerke ausgeschrieben?
War dieses Verfahren mit der Gemeinde abgestimmt?
(Jede Verzögerung erhöht die Kosten) - Bis wann konnten Angebote zur ersten Ausschreibung eingereicht werden?
- Bis wann lief lt. Ausschreibung die Bindefrist der Aufträge?
- Warum wurden die Aufträge nicht innerhalb der Bindefrist vergeben, obwohl Mittel im Haushalt bereitstanden?
- Auf welchen Zahlen beruhen die ursprünglichen Budget-Zahlen?
- Warum mussten im Juni 2025 fünf Gewerke im Eilverfahren und mit rd. 420.000 Euro höheren Kosten durch die Gemeindevertretung vergeben werden?
- Wer war für die Überwachung der Baumaßnahme und der Kosten zuständig?
- Welche Planungskosten waren bis zur Vergabe der Aufträge durch die Gemeindevertretung angefallen?
- Wann war erstmals absehbar, dass sich der Anbau erheblich verteuern wurde?
- Wenn nicht alle Gewerke zusammen ausgeschrieben wurden: Wie soll bei diesem Vorgehen künftig sichergestellt werden, dass die geplanten Baukosten nach Baubeginn nicht immer weiter steigen?
Anmerkung:
Die aktuell bereitgestelle Bausumme beträgt 1.949.000 Euro, das sind bei einer zusätzlichen Fläche von 200 qm für den Kindergarten 9.745 Euro pro qm.
Lt. Internet kostet eine Eigentumswohnung im LDK aktuell Minimal 1.711 € und Maximal 3.360 € pro qm.
Lösungsvorschlag:
Die Gründe für die Kostensteigerungen müssen ermittelt und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Kostensteigerungen beraten/beschlossen werden.
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