• Infos und Fragen aus der Ausschuss-Sitzung zum Thema „Baugebiet Dollenstück“

    Nach Aufruf des TOP durch Hans Kleinschmidt regt Dr. Norbert Lang an, die Beratungen auf die in den Vorlagen markierten Änderungen zu begrenzen, da alle anderen Punkte schon bekannt seien.

    Hans Kleinschmidt teilt mit, er habe auch grundsätzliche Fragen, die er geklärt haben möchte. Er fragt, ob er diese Fragen auch als Vorsitzender stellen könne.
    Dagegen werden keine Einwände erhoben.
    Auch Andreas Kuhl meldet Redebedarf zu grundsätzlichen Fragen an.

    Der Bürgermeister schlägt vor, zunächst die Änderungen im Städtebaulichen Vertrag und danach grundsätzliche Fragen zu beraten.
    Der Vorsitzende stimmt diesem Vorgehen zu.

    Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wegen technische Probleme erläutert der Bürgermeister zunächst zu Punkt 2 des Städtebaulichen Vertrages, dass die Gemeinde aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (Vorkaufsrecht) eine Nachzahlung an den ehemaligen Besitzer eines Grundstücks leisten muss.

    Anschließend erläutert der Bürgermeister zu § 7 Abs. 9, dass ggf. die Kosten zur Erweiterung des Hochbehälters teilweise von der Gemeinde mit getragen werden müssen, da der Hochbehälter alt ist und sich der Wasserbedarf durch zusätzliche Baugebiete, Neubauten usw. erhöht hat. Die Höhe einer evtl. finanziellen Beteiligung der Gemeinde muss noch geklärt werden.
    Lt. Vertrag sind auch sonstige Kosten, die ggf. beim neuen Regen-Rückhaltebecken aufgrund von Vorgaben für das angrenzende Gewerbegebiet anfallen, von der Gemeinde zu tragen.
    Auch hier müssen noch grundsätzliche Fragen zu „sonstigen Kosten“ geklärt werden.

    Zu § 8 erläutert der Bürgermeister, dass keine Baumaßnahmen für den Feldweg in der Verlängerung der Gartenstraße vorgesehen sind.

    Der Bürgermeister teilt zu § 11 Abs. 3 („Der Investor ist verpflichtet Grundstücksbewerbungen, die bei der Gemeinde eingegangen sind bzw. noch eingehen vorrangig zu berücksichtigen“) mit, die bereits beschlossenen Vergaberichtlinien seien evtl. rechtlich angreifbar.
    Da aber ein Verfahren zur Vergabe dieser Grundstücksbewerbungen notwendig ist, sagt der Bürgermeister zu, die vorliegenden Vergaberichtlinien bei der Vergabe der Grundstücke anzuwenden, wenn die Gemeindevertretung das so beschließt.

    Die Formulierung in § 7 Abs. 8 („Hinsichtlich der Abwasserbeiträge gilt, dass diese vom Investor dergestalt satzungsgemäß im Wege der Vorausleistung/endgültigen Veranlagung oder Ablösung vor Verkauf von Baugrundstücken durch den Investor erhoben werden, als dass der Investor berechtigt ist, den Aufwand gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 für die Grundstücksentwässerung Schmutzwasser und 50% des Regenwasserkanals (und damit nicht die Straßenentwässerung) von der Summe der Beiträge brutto abziehen darf“) wird diskutiert.
    Der Bürgermeister erläutert, damit solle festgelegt werden, dass die Gemeinde keine weiteren Abwasserbeiträge erheben kann (der Investor übernimmt die gesamte Erschließung).
    Ist der Investor berechtigt, Abwasserbeiträge zu erheben? Das Verfahren muss noch geklärt werden.
    Bei der Formulierung in § 7 Abs. 10 „Die Frist zur Fertigstellung der Erschließungsstraßen beträgt 6 Monate, nachdem 90 % der Hochbauten im Vertragsgebiet hergestellt sind“ sollte der Begriff „hergestellt“ genauer definiert werden. Wie werden z.B. Grundstücke behandelt, die zunächst im Besitz des Investors bleiben (Seniorenwohnheim, Ärztehaus..)

    Der Bürgermeister erläutert zu § 12 Abs. 3, („Der Investor zahlt daher an die Gemeinde zur Abgeltung dieser Investitionskosten einen Betrag von 1.155.038,00 € brutto“), dass die Sätze a,b und c eingefügt wurden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wenn z.B. einzelne Grundstücke zunächst nicht verkauft werden können.
    Grundlage der Berechnungen ist lt. Bürgermeister die Zahl und nicht der Wert der Grundstücke.

    Beantwortung der vor der Sitzung schriftlich eingereichte Fragen von Hans Kleinschmidt:

    Der Begriff Seniorenwohnen ist sehr breit gefächert. Welche Art ist die Planung des Investors hier, gibt es Vorgaben der Gemeinde?

    Der Bereich ist im Bebauungsplan als urbanes Gebiet ausgewiesen, dort kann ein Seniorenwohnheim gebaut werden. Derzeit haben weder die Gemeinde, noch der Investor einen Betreiber oder Investor, der das Gebäude herstellt. Es gibt eine Planung durch den Investor, ob er es selbst ausführen möchte, ist derzeit nicht bekannt.

    §2 Bestandteile des Vertrages
    Der Planungsstand 18.08.2026 (Anlage 2) ist der Vorlage nicht angehängt. Auch in den Unterlagen GVT 14.09.26 konnte ich ihn nicht finden. Ohne einen aktuellen Plan kann ich keine Entscheidung treffen.
    Hat sich geklärt.

    §3 Planungsleistungen des Investors
    Zu 1 Wo und wie und wo kann man erkennen welche Vorgaben der Arbeitsgruppe in die Pläne aufgenommen wurden?
    Der 19 Punkte Plan der Arbeitsgruppe ist durch das Planungsbüro in den Bebauungsplan übersetzt worden. In der Vorstellung des Bebauungsplans in der GVT ist Herr Wolf / Frau Will auf die Umsetzung der 19 Punkte eingegangen.

    Zu 4 a und g Wie und wo sind die Bürger beteiligt worden?
    Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Offenlage des Bebauungsplanes.

    Werden die Bürger noch vor der Unterschrift des Vertrages, wie gefordert, noch in einer Bürgerversammlung unterrichtet? Die Bürgerversammlung steht ja sowieso noch für dieses Jahr aus.
    An mich als BGM ist diese Forderung noch nicht herangetragen worden. Die einladende Person zu einer Bürgerversammlung ist der Vorsitzende der GVT. Mit diesem wäre ein solcher Wunsch abzusprechen. Eine Vorstellung des Bebauungsplanes in einer solchen Veranstaltung wäre kein Problem.

    §4 Leistungen der Gemeinde
    Zu d: Hier ist die Gemeinde gefordert die Bürger, auch in Form einer Bürgerversammlung, zu unterrichten.
    Nein! Die Verfahrensschritte sind im BauGB geregelt eine Bürgerversammlung ist nicht aufgeführt und kann auch keine Pflicht sein, da für eine Bürgerversammlung die alleinige Zuständigkeit beim Vorsitzenden der GVT und nicht im BauGB liegt.

    §7 Erschließung
    Zu 1. Ist hier eine fundierte Wärmeplanung vorgesehen? Gab es dazu Vorgaben im Arbeitskreis?
    Ein kaltes Nahwärmenetz war zwar Wunsch der Arbeitsgruppe. Der Investor und auch die EAM haben es in gemeinsamer Sitzung eher kritisch für die Vermarktbarkeit gesehen, daher ist es nicht als Fixpunkt des AK beschlossen worden. Es sollte eine gebietsbezogene Lösung geben. Die Planung der dezentralen Lösungen wurde durch den Investor in Zusammenarbeit mit der EAM erarbeitet. Hier können Lösungen mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Wallbox zur Miete oder Kauf angeboten werden. Für die Großprojekte wie Ärztezentrum und Seniorenwohnanlage ist eine Versorgung über Erdbohrung und Wärmepumpe in Aussicht gestellt, aber nicht vertraglich fixiert worden.

    Ein Trassensummenplan ist den Gemeindevertretern, in digitaler Form, zugänglich zu machen.
    Ein Trassensummenplan wird erst im Rahmen der Erschließungsplanung erstellt. Für die Entscheidungsfindung der Gemeindevertreter war er bisher in keinem Baugebiet notwendig, da seine Erstellung lange nach der Entscheidung der GVT gemacht wird.

    Zu 2. In der Auflistung vermisse ich die Straßenbeleuchtung!
    Kann gerne ergänzt werden. Es ist allerdings unstrittig, dass der Investor die Straßenbeleuchtung herstellen muss.

    Zu 4. Ist dieses RRB (Regenrückhaltebecken) nicht als Stauraumkanal (Kein Landfraß) auszuführen?
    1. In der Herstellung nicht wirtschaftlich,
    2. Enorme Folgekosten
    3. Baulich nur schwer darstellbar, da der Kanal in Waage sein muss, das Gelände aber stark hängig ist
    4. Ein Teil des Einstauvolumen ist bereits im bestehenden Kanal nachgewiesen worden.


    Zu 6. Gibt es eine Liste mit Stoffen die keinesfalls verwendet werden dürfen?
    Es gibt keine Negativliste, es soll verhindern kontaminiertes Material, welches nicht der gängigen Norm zum Beispiel zur Verfüllung entspricht eingebaut wird.

    Zu 9. Hier ist ja noch Klärungsbedarf was letztendlich zur Ausführung kommt. Wann ist mit einer endgültigen Klärung zu rechnen?
    Zum Ende der Offenlage wird feststehen, was behördlicherseits gefordert wird. Der ZMW entwickelt seine Maßnahmen bei der Erstellung einer Bachelor-Arbeit. Dies kann bis Ende des Jahres dauern. Die Anforderungen an das Regenrückhaltebecken können final erst mit der Einleitegenehmigung bestimmt werden.

    §11 Verkaufspreis erschlossener Baugrundstücke und Bauverpflichtung der Baugrundstückserwerber Zu 2.
    Die Anlage 3 ist nicht in den erhaltenen Unterlagen vorhanden. Sie ist zeitnah nachzureichen.
    Der Erhalt der Anlage ist geklärt.

    Zu 3. Die Vergaberichtlinien der Gemeinde Hüttenberg sind mit keinem Wort erwähnt. Sie sind unter diesem oder einem gesonderten Punkt aufzunehmen.
    Die Formulierung ist „die Bewerbungen, welche bei der Gemeinde eingegangen sind, sind vorrangig zu bedienen. Bei der Datenweitergabe an den Investor nehmen wir verwaltungsseitig eine Sortierung vor…

    Fragen Hans Kleinschmidt zum Grundstückskaufvertrag

    Zu 2) Hier bitte die Preisfindung erklären.
    Der Ankaufspreis ist der gleiche, den alle Eigentümer im Bereich Dollenstück IV erhalten haben. In Anbetracht der früheren Ankaufpreise für Rohbauland von 25€ und den derzeitigen Bodenrichtwert von ca. 1,40€/m² erscheint der Preis als auskömmlich.

    Zu 4) ist das Grundstück Flur 19 Flurstück 175 (im Besitz der Gemeinde) definitiv nicht verpachtet? Gibt es auch zu den Wegeflächen keinen Pachtvertrag?
    Durch die Gemeinde ist das Grundstück nicht verpachtet worden. Wegeflächen sind grundsätzlich nicht verpachtet.

    Zu XI 1) Warum ist der als Anlage 1 genannte Bebauungsplan nicht als Anhang beigefügt? Bitte nachholen.
    Bereits am 10.09.2026 per Mail durch Frau Knebel an alle versandt.

    Fragen Andreas Kuhl
    (Die Antworten des Bürgermeisters werden nach Erhalt eingefügt)

    A. Vertrag
    1. Herkunft der Änderungen.
    Laut Niederschrift vom 14.09.2026 gingen am 11.09. Änderungswünsche des Investors ein, die Verwaltung und Gemeindevorstand damals noch nicht bewerten konnten. Welche der Änderungen gegenüber der Fassung vom 09.09. gehen auf den Investor zurück – insbesondere § 7 (sonstige Kosten am Regenrückhaltebecken trägt die Gemeinde), § 8 (Zusatz „ausgelöst durch dieses Baugebiet“, Zusicherung zum Feldweg Verlängerung Gartenstraße), § 11 Nr. 3 (Streichung der Vergabekriterien) und § 12 Nr. 3 (Schlussrate an 80 % Vermarktungsstand statt Bezugsfertigkeit) –, und wie bewertet die Verwaltung sie heute?

    2. § 12 – Fälligkeit und Sicherung des Folgekostenbeitrags.
    Dass Eigenbebauung jetzt mitzählt, ist eine Verbesserung. Offen bleibt: Die Raten (50 / 20 / 30 % bei 50 / 70 / 80 % Vermarktungsstand) haben keinen spätesten Zahlungstermin und keine Sicherheit; Eigenbebauung zählt erst ab „abschließender Fertigstellung“. Wird eine Schwelle nicht erreicht, wird die Rate nie fällig – die Schlussrate allein beträgt rund 346.500 €. Bis wann sind die Raten spätestens zu zahlen, und wie sind sie gesichert?

    Der Preisdeckel von 310 €/m² gilt nach § 11 Nr. 1 nur „im Rahmen des ersten Verkaufs von Baugrundstücken“. Gilt er auch, wenn der Investor selbst bebaut und fertige Häuser veräußert?

    3. § 11 Nr. 3 – Vorrang ohne Maßstab.
    Bewerbungen bei der Gemeinde sind „vorrangig“ zu berücksichtigen; der Halbsatz „nach den Vergabekriterien der Gemeinde“ ist gestrichen. Am 02.03.2026 teilte die Verwaltung dem Bau- und Verkehrsausschuss mit, die Kriterien würden „noch beraten und beschlossen“ und der Kriterienkatalog werde „vom Investor eingehalten“. Warum wurde der Verweis gestrichen, und wann beschließt die Gemeindevertretung Vergabekriterien, die Vertragsbestandteil werden?

    4. § 8 – Knoten L 3054 / Gießener Straße.
    Die Vorlage hält fest, dass bei unzureichender Lösung „über eine Nachrüstung einer Lichtsignalanlage nachgedacht werden“ soll; Hessen Mobil hat am 26.01.2026 festgelegt, dass spätere Maßnahmen „zu Lasten“ der Gemeinde gehen. Die

    Kostentragung des Investors gilt jetzt nur für Maßnahmen, die „durch dieses Baugebiet ausgelöst“ sind. Wer trägt die Kosten einer späteren Ampel oder eines Kreisels, wenn der Investor die Auslösung bestreitet?

    Welche Tragweite hat die Zusicherung der Gemeinde zum Feldweg in Verlängerung der Gartenstraße?

    5. § 7 – Regenrückhaltebecken und Wasserversorgung. Das RRB soll nun oberhalb der L3360 entstehen; „sonstige Kosten“, die nicht mit der Erschließung zusammenhängen, trägt die Gemeinde. Die Einzäunung ist laut Vorlage noch offen. Zudem muss nach Auskunft des ZMW der Hochbehälter Rechtenbach „voraussichtlich erweitert werden“.

    Nach welchem Maßstab wird zwischen Investor- und Gemeindeanteil abgegrenzt, mit welcher Größenordnung rechnet die Verwaltung, und ist der Grunderwerb für den neuen Standort gesichert?

    Wer trägt die Kosten der Einzäunung und einer Erweiterung des Hochbehälters, und warum ist dazu nichts im Vertrag geregelt?

    6. § 12 – Kita-Beitrag auf Basis von 115 Wohneinheiten. Der Beitrag von 1.155.038 € beruht auf 115 WE und 23 Plätzen. Laut Vorlage werden in WA 6A und WA 6B nun bis zu 6 Wohneinheiten zugelassen und im Urbanen Gebiet 1 drei statt zwei Vollgeschosse – die Zahl der Wohneinheiten steigt also. Zugleich sind nach dem Bericht im Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt vom 31.08.2026 derzeit 65,5 Kita-Plätze nicht belegt.

    Warum fehlt eine Nachberechnung je zusätzlicher Wohneinheit?

    Für welche konkrete Maßnahme ist der Betrag vorgesehen, und wie wird die nach § 11 Abs. 2 BauGB erforderliche Kausalität angesichts freier Plätze begründet?

    7. Ökopunkte und gemeindeeigene Flächen für den Ausgleich.
    § 8 Nr. 7 legt die Kosten des Ausgleichs dem Investor auf. Die Gemeinde stellt dafür aber eigene Werte bereit: 178.556 Ökopunkte aus ihrem Ökokonto und rund 27.199 m² gemeindeeigene, verpachtete Flächen für die Blühflächen. Dazu enthält der Vertrag weder Vergütung noch Nutzungsentgelt noch Sicherung. Im Ältestenrat am 09.09.2026 ist die Frage „Wer beschließt die Ausgleichsflächen?“ als offen protokolliert.

    Mit welchem Wert werden Ökopunkte und Flächen angesetzt, und warum werden sie unentgeltlich zugeordnet?

    Wer trägt Pachtausfall, Pflege und Monitoring auf Dauer, und wie wird die Nutzung gesichert?

    Wer entscheidet über die Bereitstellung, und wann wird sie der Gemeindevertretung vorgelegt? Trifft es zu, dass hierzu bereits ein Beteiligungsverfahren bekannt gemacht wurde?

    8. Teil A XI Nr. 5 und 6 – Frist und Verzichtsrecht. Der Schwebezustand endet spätestens am 31.12.2026. Die Offenlage endet am 09.10.2026; Abwägung, Satzungsbeschluss und die Genehmigung der FNP-Änderung durch das RP Gießen stehen aus. Der Käufer kann einseitig auf die aufschiebende Bedingung verzichten, obwohl Preisdeckel und Folgekostenbeitrag nach § 14 Nr. 1 erst mit Bekanntmachung des Bebauungsplans wirksam werden.

    Was geschieht, wenn der Bebauungsplan nicht bis 31.12.2026 in Kraft tritt?

    Warum bleibt das einseitige Verzichtsrecht bestehen?

    9. Beschlussgegenstand, Wertermittlung und Nettoerlös. Der Beschlussvorschlag stimmt nur dem „städtebaulichen und Erschließungsvertrag“ zu; der Verkauf der Gemeindeflächen (Teil A: 8.283 m² zu 40 €/m², 331.320 €) ist nicht erfasst.

    Soll der Beschluss Teil A einschließen, und auf welche Wertgrenze der Hauptsatzung stützt sich das Zustimmungserfordernis?

    Liegt eine Wertermittlung für die Gemeindeflächen vor? Die Bodenrichtwerte der angrenzenden Wohngebiete liegen bei 175 bis 220 €/m².

    Wie hoch ist der Nettoerlös nach Abzug aller Nachzahlungen? Für das Flurstück 175 (1.969 m²) bleibt die Gemeinde zu 32 €/m² Nachzahlung verpflichtet; es verbleiben 8 €/m².

    10. Sicherheiten und rechtliche Prüfung. Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt 10 % der Erschließungskosten, ist erst mit Baubeginn zu übergeben und kann nach Abnahme gegen
    5 % Gewährleistung getauscht werden; Rückgabe gestaffelt nach Gewerken. Vertragspartner ist eine eigens gegründete Projekt-GmbH.

    Wie hoch sind die erwarteten Erschließungskosten, und gibt es eine Patronatserklärung oder Haftungszusage der Muttergesellschaft?

    Wurde die aktuelle Fassung juristisch geprüft, auch vergaberechtlich, und durch wen?

    11. Beurkundung. Ich bitte um Bestätigung, dass die Beurkundung erst nach dem Beschluss der Gemeindevertretung erfolgt und bis dahin keine die Gemeinde bindende Erklärung abgegeben wurde.

    B. Bedarf, Zielgruppe, Innenentwicklung

    12. Wem dient das Baugebiet? Das RP Gießen hat am 02.02.2026 u. a. den Bedarfsnachweis, ein Baulückenkataster und die Angabe verlangt, wie viele der 260 Interessenten Hüttenberger sind. Wie viele der 260 Interessenten wohnen in Hüttenberg?

    13. Baulücken und Leerstand.
    Der Bürgermeister nannte am 19.05.2025 „inzwischen 94 Baulücken“; in der Aktuellen Stunde am 03.08.2026 wurde über die Anschreiben an die Eigentümer in Rechtenbach berichtet.

    Liegt das vom RP verlangte Baulückenkataster vor, und was haben die Anschreiben ergeben (Anzahl angeschrieben, Rückmeldungen, verfügbar gewordene Grundstücke)?

    14. Innenentwicklung und Zuschnitt. § 1a Abs. 2 BauGB verlangt den Vorrang der Innenentwicklung; das KEK vom Februar 2026 sieht im Scheunenkranz „ein großes Potenzial“ für Wohnraum.

    Wie ist dieser Belang in der Abwägung dokumentiert, und wurde ein geänderter Zuschnitt geprüft (abschnittsweise Entwicklung, kleinere Grundstücke, Geschosswohnungsbau)?

    Liegt eine Einschätzung vor, wie viele Grundstücke tatsächlich verfügbar bleiben, wenn die Frist zum 31.12.2026 verstreicht? Es ist damit zu rechnen, dass einzelne private Eigentümer dann nicht mehr verkaufen wollen. Eine Erschließung wie geplant wäre dann nicht mehr möglich – lässt sich das Baugebiet in diesem Fall in einem neuen Zuschnitt erschließen?

    15. Gesamtbilanz für den Haushalt. Für den Haushalt 2027 wird ein Plandefizit von 2,37 Mio. € erwartet, und zwar einschließlich einer Erhöhung der Grundsteuer B um 174 Prozentpunkte. Der Kita-Beitrag in § 12 beruht auf einer Annahme zur Belegung (115 Wohneinheiten, 23 Plätze). Kann die Verwaltung mit denselben Annahmen eine überschlägige Folgekostenrechnung vorlegen? Gemeint sind laufende Mehreinnahmen (Einkommensteueranteil, Grundsteuer B, Schlüsselzuweisungen abzüglich höherer Kreis- und Schulumlage) gegenüber laufenden Mehrkosten (Kinderbetreuung, Unterhalt von Straßen, Grünflächen und Regenrückhaltebecken), in mindestens zwei Szenarien und mit dem Jahr, ab dem sich das Baugebiet trägt.
    bspw. über projekt-check.de

    Wie hoch ist erfahrungsgemäß der Anteil der Käufer aus Hüttenberg selbst, also ohne zusätzliche Einwohner?

    ………………………………………………………………………………….

    Weitere Fragen

    Zu § 12 Abs. 3 („Der Investor zahlt daher an die Gemeinde zur Abgeltung dieser Investitionskosten einen Betrag von 1.155.038,00 € brutto“), stellt Volker Breustedt die Frage, ob eine Umlage der Kindergarten-Kosten auf die Grundstückspreise möglich, notwendig und rechtlich abgedeckt ist.
    Argument: Damit könnte man künftig alle möglichen Kosten auf den Baulandpreis umlegen.
    Argument: Mit dieser Regelung werden die Kosten für den Kindergarten auf die Grundstückskäufer umgelegt. Der Kindergarten-Bau ist aber eine Aufgabe der Gemeinde?
    Argument: Die Umlage der Kindergarten-Kosten verteuert den qm-Preis der Grundstücke erheblich – und es war Ziel, günstiges Bauland zu schaffen.

    Volker Breustedt beantragt deshalb, § 12 Abs. 3 aus dem Stadtebaulichen Vertrag zu streichen.

    Der Bürgermeister erläutert, die Kosten für den Kindergarten seien Folgekosten des Baugebiets, welche auf die Grundstückskäufer umgelegt werden könnten

    Frage: Was geschieht mit den Investitionskosten, wenn der Kindergarten nicht gebaut wird?
    Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Volker Breustedt, § 12 Abs. 3 aus dem Städtebaulichen Vertrag zu streichen. abstimmen.
    Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

    Allgemeine Fragen

    Michael Mack fragt, welchen Nutzen das neue Baugebiet nach aktuellem Sachstand für die Hüttenberger Bürger hat.

    Der Bürgermeister erläutert:

    • Es soll ein Ärztehaus und ein Seniorenwohnheim gebaut werden
    • Es wird – wenn auch teures – Bauland für junge Familien geschaffen
    • Der Trend geht aber in Richtung Doppel- und Mehrfamilienhäuser – als Schaffung von (Miet-) Wohnraum
    • Im Seniorenwohnheim soll dingend benötigter alters- und behindertengerechter Wohnraum geschaffen werden –
      Das Projekt „Alte Käserei im OT Hüttenberg kommt nicht voran, es gibt viele Häuser, in welchen nur noch wenige alte Menschen wohnen. Wenn für diese Menschen angemessener Wohnraum geschaffen wird, kommt ggf. Bewegung in den Wohnungsmarkt.

    Andreas Kuhl sieht auch die Notwendigkeit, neuen Wohnraum zu schaffen. Er zeigt aber auch auf, dass viele Häuser in der Gemeinde leer stehen (Tendenz steigend) und 195 Bauplätze nicht bebaut sind.

    Er vermisst im Städtebaulichen Vertrag eine Absicherung gegen spekulativen Weiterverkauf von Grundstücken und Häusern.

    Der Bürgermeister hält den spekulativen Weiterverkauf von Grundstücken durch die Bauverpflichtung für unwahrscheinlich.

    Der Bürgermeister erinnert daran, dass die Vorverträge des Investors zum Ankauf der Grundstücke zum 31.12.2026 auslaufen und die Zeit für weitere Anpassungen der Verträge sehr kurz ist.

    Abschließende Stellungnahmen

    Hans Kleinschmidt hält es für sehr wichtig, die Bürger/innen zu den Beratungen in Ausschuss und Gemeindevertretung zu informieren.
    Dierk Rink berichtet, die Grünen seien zur Umsetzung des Baugebiets geteilter Meinung.
    Für das Baugebiet spreche, dass es nach der langen Planungszeit ein Ergebnis geben müsse.
    Dagegen spächen die hohen Baulandpreise und die jetzt hinzugekommenen Ausgleichsflächen.
    Die Grünen werden in der Gemeindevertretung nicht einheitlich abstimmen

    Sebastian Bagsik von „Nah dran“ stellt fest, es gebe in der Gemeinde sehr wenig

    bezahlbaren Wohnraum. Er ist dafür, das Projekt jetzt „durchzuziehen“.

    Dr. Norbert Lang (FWG) schließt sich dem an. Er sieht im Bau von

    Mehrfamilienhäusern eine Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen. Ihm ist auch die Schaffung von altersgerechten Wohnungen wichtig.

    Andreas Kuhl möchte erst nach Beantwortung seiner Fragen entscheiden.
    Er fragt den Bürgermeister, ob anhand einer Gesamtbilanz festgestellt werden kann, welche Auswirkungen das neue Baugebiet auf den Haushalt der Gemeinde hat?
    Der Bürgermeister meint, das sei nicht machbar.

    Nach Meinung Dr. Norbert Lang verursacht jeder neue Einwohner zusätzliche Kosten im Haushalt.

    Es wird diskutiert, wie sich aus der Beantwortung der vielen Fragen entstehende Änderungsvorschläge/anträge in die vorliegenden Verträge einarbeiten lassen.

    Der Bürgermeister zeigt auf, dass alle Änderungen mit dem Investor abgestimmt werden müssen.

    Der Vorsitzende bittet, eine Empfehlung für die Gemeindevertretung zu formulieren.

    Volker Breustedt formuliert folgenden Empfehlung:

    Der Ausschuss stimmt den vorliegenden Verträgen grundsätzlich zu.
    Die offenen Fragen aus dem Protokoll sollen mit dem Investor abgestimmt werden. Anschließend ist zu prüfen wie die Verträge entsprechend angepasst werden können.

    Der Ausschuss stimmt dieser Empfehlung mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und einer Enthaltung zu.

    Hans Kleinschmidt gibt die Sitzungsleitung ab.
    Lasse Schmidt wird hereingerufen und übernimmt die Sitzungsleitung.

  • Meine Infos zu den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses zum Thema „Finanzbericht zum 30.6.2026“

    Das Plan-Defizit im ordentlichen Ergebnis vom Haushaltsplan 2026 beträgt

    • 2.029.819,75 Euro.
      Es muss geklärt werden, wie das Defizit verringert werden kann
      (Grundsteuererhöhung?)
      Der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt
      1.134.983,75 Euro.

      Der Planansatz „Gewerbesteuer“ wird wegen geringerer Einnahmen nicht erreicht.
      Auch der Planansatz „Gewerbesteuer A“ wird nicht erreicht.
      Der Planansatz „Holzverkauf“ wird überschritten.

      Die Jahresabschlüsse 2020 bis 2025 sind noch nicht geprüft.
      Rücklagen der Gemeinde:
      Sparkasse Wetzlar – Termingeldkonto (monatliche Anlage) über EUR 2.250.000,00 zu einem Zinssatz von rd. 1,65 %
      (Stand 30. Juni 2026).
      Festgeldkonto Sparkasse Wetzlar EUR 5.000.000,00 – Anlage für 6 Monate) verlängert vom 02.07.2026 bis 30.09.2026 – 1,8 % .

      Zinsen für die vorherigen 6 Monate: EUR 47.000,00

      Fragen aus dem Ausschuss:
      Vor der Sitzung schriftlich eingereichte Fragen der Grünen (Dierk Rink)
      (Antworten werden vom Bürgermeister nachgeliefert – werden dann hier eingefügt)
      ▪ Ist dieser Finanzbericht zum 30.06.2026 vollständig oder nicht? Sind alle finanziellen Vorgänge, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 30.06.2026 angefallen sind, verbucht und in dem Bericht enthalten?
      ▪ Aus dem Bericht geht hervor, dass in der Finanzabteilung Arbeitsrückstände angefallen sind, die zu diversen Verzögerungen führen, auch bei diesem Finanzbericht.
      o Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden ergriffen, damit die Rückstände abgearbeitet werden können?
      o Welche Priorisierungen wurden vorgenommen? Zum Beispiel:
      Finanzberichte 2026, Haushaltsentwurf 2027 und Jahresbericht 2025?
      Welche Aufgaben bleiben dadurch liegen?
      o Welche Auswirkungen hat dieser Arbeitsrückstand auf zukünftige Berichte wie zum Beispiel dem Haushaltsentwurf 2027?
      Jahresbericht 2025
      In der Erläuterung zum Finanzbericht zum 30.06.2026 steht in Bezug auf den Jahresabschluss 2025 folgender Satz:
      „Es sind jedoch noch nicht alle Abschlussbuchungen erfolgt, da der Finanzabteilung
      nicht alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung gestellt wurden.“
      Uns würde interessieren, welche Informationen und Daten denn konkret fehlen und wer diese zur Verfügung stellen muss.
      Warum konnten diese Informationen und Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden?

      Vor der Sitzung schriftlich eingereichte Fragen von Hans Kleinschmidt:
      (Antworten des Bürgermeisters kursiv)
      Bitte die Personalsituation erklären. Wieviel Personen haben zu welchem Zeitpunkt die Gemeinde, besonders Finanzabteilung verlassen, dass Personalnöte entstehen?
      Es geht nicht um Personen, es fällt mehr Arbeit an, dem kann das
      vorhandene Personal nicht mehr gerecht werden. Die durch die GVT beauftragte Personalbemessung hat dies bestätigt. Darüber hinaus hat Frau ….. ihre Altersteilzeit angetreten. Die Nachfolge kommt aus längerer Krankheit und muss sich in dem Bereich noch einarbeiten.
      Der Finanzbericht fällt meist in die Urlaubszeit, nach Aussage der
      Kommunalaufsicht kann auf einen der beiden Berichte verzichtet
      werden, als Vorschlag würde von der Verwaltung ein Bericht zum 30.08. erfolgen.


      Finanzbericht um ein Quartal zu spät, Jahresabschluss liegt
      jetzt noch nicht vor. Ist sichergestellt, dass ein Zahlenwerk welches den tatsächlichen finanziellen Sachstand darstellt, rechtzeitig der GVT zur Aufstellung des Haushalts 2027 zur Verfügung steht?
      Zum Beschluss HH27 im Dezember wird der Abschluss 2025 vorliegen und der Quartalsbericht zum 30.09. wird von Herrn …. direkt nach seinem Erholungsurlaub gefertigt und den Gremien zugehen.

      Zu 2.Entwicklung und ordentliches Ergebnis
      Bitte darstellen welche Sach- und Dienstleistungen noch offen sind und warum? Welche Risiken verbergen sich dahinter?
      Ansatz von 4,9 Mio € Sach- und Dienstleistungen
      Stand 06.10. sind 4 Mio € ausgegeben, Realisierungsgrad ist sehr hoch Inkl. Haushaltsausgabereste waren es 8,2 Mio.€ – wir liegen deutlich besser in der Realisierung wie in den letzten Jahren, werden es aber vermutlich nicht schaffen, alles abzuarbeiten. Also werden erneut HHausgabereste mit nach 2027 genommen werden.
      Durch Umstellung der Energielieferung werden wir die Ansätze für Energie zum Beispiel nicht erreichen, also Geld einsparen.


      Wie kommt es, dass der Finanzabteilung nicht alle Buchungen fristgerecht zur Verfügung gestellt wurden? Wer trägt dafür, in der Verwaltung, die Verantwortung?
      Wie bereits gesagt haben wir in allen Abteilungen einen Arbeitsrückstand aufgrund von Krankheiten und Personalwechseln, daher kam eine verspätete
      Datenlieferung und eine verspätete Bearbeitung


      Erträge Gewerbesteuer. Gibt es eine neue Prognose zur Gewerbesteuer, von wann ist die jetzige?
      Stand Finanzbericht 30.06.26
      Stand 06.10.26 = 4,65Mio €
      Ergebnis verm. 4,8Mio€


      Erträge aus Grundsteuer A und B
      Müssten nicht die Mindereinnahmen der Grundsteuer A zu Mehreinnahmen bei B führen?
      Nicht jede Minderung von A ist auf einen Wechsel in B zurückzuführen und bedeutet einen Mehrertrag dort

      Kinderbetreuung
      Kto. 5421000 Zuweisungen vom Land bei nur 4,34%
      und Kto. 5421005 Kita Förderprogramme 0 €. Erklärung?
      Die Zuweisungen kommen nicht stringent, auch hier ist es üblich, dass Zahlungen deutlich verspätet eingehen, eine Zuweisung ist fälschlicherweise doppelt gebucht worden, daher hier eine Mindereinnahme
      Hinweis: Falsche Veranschlagung, Ansatz kommt gar nicht…

      Kto. 5422000 Zuweisungen ebenfalls nur 26,46% Erklärung?
      Investitions-Maßnahmen werden erst später abgerechnet

      Erträge Auflösung Sonderposten
      Wie wirkt sich der nicht ausgeschöpfte Auflösungsbetrag, auf aktuellen und kommenden Haushalt, aus? Gibt es da eine Rückstellung?
      Alle Zuwendungen von Bund und Land und Beiträge Erschließung oder Abwasser, die Auflösung SoPo Abwasserhaushalt wird erst im Ergebnis gemacht. Stand ist also völlig normal

      Aufwendungen
      Kreis und Schulumlage. Die Gemeinde Hüttenberg stellt vier Sporthallen für Schulsport zur Verfügung.
      Ist dadurch die Schulumlage im Vergleich zu anderen Gemeinden günstiger, oder wird die Nutzung vergütet? Wenn ja mit welchem Betrag?
      Nein, es wird nicht günstiger, die Zahlungen für den Schulsport betragen ca. 100.000 € pro Jahr

      Sach- und Dienstleistungen
      Bitte die Ausschöpfungen unter 35% kurz erklären. Diese sind
      Mietwohnungen, Bauverwaltung, Kinderhaus Kunterbunt, Sporthalle Hüttenberg, Abwasserbeseitigung, Straße Wege/Plätze, Bürgerhaus Rechtenbach, DGH Kl. Rechtenbach, DGH Weidenhausen
      Es sind noch Abrechnungen von 250.000 € aus der Hessenkasse offen. Aus dem Bereich Kanal sind noch 300.000 € offen, wird vermutlich in den nächsten 3 Monaten ausgegeben werden

      Hessenkasse
      Welcher Restbetrag steht für die noch offenen Maßnahmen noch zur Verfügung? Ist sichergestellt, dass es nicht zu einem Verfall von Geldern kommt?
      Nach aktuellem Stand hoffen wir auf eine Punktlandung und alle Gelder ausgeben zu können.

      Gemeindekasse
      Es stehen den Verbindlichkeiten (10.007.335€) nicht genügend Flüssige Mittel (9.457.025) entgegen.
      Differenz minus 550.310€. Auswirkungen?
      Was hat die GVT zum Gegensteuern für Möglichkeiten?
      Wodurch begründet sich die Abnahme der gebundenen Liquidität?
      Ebenfalls negativer Zahlungsmittelsaldo am 30.Juni mit minus 401.247 €.
      Das hat nichts miteinander zu tun…; Abnahme von Liquidität ist zur Jahresmitte normal; bis auf einen kleinen Kredit für Waldgeister (Auszahlung nach 30.06.) keine Kreditaufnahme sondern alles aus laufenden Mitteln beglichen

      Wie will man sicherstellen, dass die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsgenehmigung in Zukunft eingehalten werden?
      Wird nur möglich sein mit entsprechender Stellenmehrung

      Wie ist der Sachstand, zu der schon jahrelang geplanten, ILV?
      Wird nur möglich sein mit entsprechender Stellenmehrung

      Das Defizit verringert sich offenbar nur aufgrund unfertiger
      Bauten usw. Das ist ein trauriger Ausblick!
      Ja, Sie haben Recht

      Investitionscontrolling
      Zu Sporthalle Hüttenberg und Bürgerhaus fehlt es mir an einer koordinierten Planung um Kosten zu sparen. Diese großen Gebäudekomplexe müssen dringlichst einer gemeinsamen, wie ursprünglich geplant, Wärmeplanung unterzogen werden.
      Ein gemeinsames Koordiniertes Vorgehen mit entsprechender
      Gesamtplanung ist durch die Gemeindevertretung nach einem
      entsprechenden Statement von Ihnen abgelehnt worden. Ich kann hier kein Versäumnis der Verwaltung erkennen.


      KIGA_60_04, Waldgeister bitte erklären warum es hier keine
      Förderung gibt.
      Zinsvergünstigter Kredit der WI-Bank, Zu dem Zeitpunkt gab es keine Förderungen

      Gesamtergebnisrechnung und Finanzrechnung
      Handelt es sich hier, Hinweis in roter Schrift, auch um Angaben
      zum 30.6.2026?
      Anfang Haushaltsjahr 10.007.335,20
      Ende Haushaltsjahr 8.468.860,13
      Saldo minus 1.538.475,07
      Ist das das zu erwartende Jahresdefizit?
      Das Jahresdefizit ist das des FinanzHH

      Michael Mack unterstützt den Vorschlag des Bürgermeisters, den Stichtag für den halbjährlichen Finanzbericht auf den 30.8. zu verschieben, da der 30.6. üblicherweise in die Sommerferien und damit die Urlaubszeit fällt.
      Darüber soll in der Gemeindevertretung beraten werden.

      Michael Mack fragt nach dem Sachstand „3,3 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die Gemeinde“.
      Der Bürgermeister teilt mit, das Geld sei noch nicht abgerufen worden, da noch nicht beraten wurde, für welche Projekte die Mittel eingesetzt werden sollen.
      Darüber müsse die Gemeindevertretung noch beraten und abstimmen.

      Weiter fragt Michael Mack, wie hoch die aktuellen Rücklagen der Gemeinde sind.
      Der Bürgermeister beziffert die Rücklagen auf rd. 8 Millionen Euro.

  • Nachgefragt: Wo sind die 2 Millionen Euro?

    Seit 2001 gibt es das Gewerbegebiet Obere Surbach in Hüttenberg.
    Um das Gewerbegebiet umzusetzen wurde eine GmbH gegründet.
    Die Gemeinde gab der GmbH einen Kredit von 2 Millionen Euro, damit sie die Grundstücke für das Gewerbegebiet ankaufen konnte.

    Nach 25 Jahren!! waren dann alle Grundstücke verkauft.
    Auch die Infrastruktur (Straßen, Kanal..) war hergestellt
    Wichtiger Hinweis: Die Anliegerbeiträge wurden erst vor wenigen Jahren sozialisiert.

    Ich habe mich dann mit den Fakten auseinandergesetzt:
    – von den 2 Millionen, welche die Gemeinde der GmbH geliehen hatte,
    war noch kein einziger Euro zurückgezahlt.
    – Die GmbH hat lediglich die Zinsen für den Kredit gezahlt.
    – Aufgrund von Zahlungsproblemen der GmbH hat die Gemeinde in den letzten Jahren auf die Zahlung der Kreditzinsen verzichtet.
    -Die GmbH beschäftige bis zuletzt einen Geschäftsführer und eine Verwaltungskraft.

    Nach Prüfung der Fakten habe ich mich dafür eingesetzt, die GmbH aufzulösen.
    Nach kurzem Widerstand hat die Gemeindevertretung das auch beschlossen.

    Mit der Auflösung der GmbH wird eine „Vermögensübertragung“ durchgeführt.
    Das bedeutet in diesem Fall, dass die Schulden von 2 Millionen Euro auf die Gemeinde übertragen werden, damit die GmbH schuldenfrei ist und aufgelöst werden kann.

    Meine Frage: Wann erfolgt diese „Vermögensübertragung“ – und welche Auswirkungen hat sie auf den Haushalt der Gemeinde?

  • Dollenstück – Fragen vor der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses

    Grundstücks-Kaufvertrag über 330.000 Euro
    Die Gemeinde verkauft Grundstücke im und am Dollenstück für 330.000 Euro an den Investor.
    Da der Gemeindevorstand Käufe in diesem Umfang nicht abschließen darf, muss die Gemeindevertretung dem Verkauf zustimmen.
    Mir ist nicht bekannt, ob diese Zustimmung vor Abschluss des notariellen Vertrags eingeholt wurde.

    Weitere Grundstücksverkäufe für Ausgleichsflächen
    Zur Umsetzung des Baugebiets Dollenstück müssen weitere große Ausgleichsflächen bereitgestellt werden.
    Dieser neue Sachverhalt wurde noch nicht in der Gemeindevertretung beraten.
    Dennoch wurde aktuell bereits das zweite Anhörungsverfahren für diese Planung im Blättchen veröffentlicht.

    Folgekosten
    Die Kommunalaufsicht fordert seit Jahren eine konkrete Folgekosten-Berechnung vor der Umsetzung von großen neuen Projekten.Ich kenne keine belastbare Aufstellung der Folgekosten, die der Gemeinde durch das neue Baugebiet entstehen.
    Lt. Städtebaulichem Vertrag bekommt die Gemeinde 1,1 Millionen zur Kindergarten-Erweiterung vom Investor, da wohl 23 neue Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Die Berechnung dieser Summe sollte erläutert und beraten werden.
    Welche Folgekosten entstehen überhaupt durch das neue Baugebiet? (Feuerwehr, Verwaltung, KIGA-Personal …)

    Anfragen für Bauplätze aus Hüttenberg?
    Lt. Städtebaulichem Vertrag sollen Anfragen zu Bauflächen aus Hüttenberg vorrangig vom Investor berücksichtigt werden.
    Dazu gibt es keine weiteren Erläuterungen.
    Entfällt durch diesen Satz eine konkrete Vergaberichtlinie?

    Welche Auswirkung haben 115 neue Wohneinheiten auf den Haushalt der Gemeinde?
    Ich hatte gefragt ob ein hoher Zuwachs an Bürger/innen sich grundsätzlich positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirkt. Diese Frage wurde konnte nicht beantwortet werden.
    Sie sollte aber erneut gestellt und die Antwort vor einer Entscheidung beraten werden.


    Nutzen für die Gemeinde
    Eine einfach klingende Frage zu Schluss:

    Welchen konkreten Nutzen haben die Gemeinde und die Hüttenberger Bürger/innen von dem neuen Baugebiet?
    Diese Frage müsste vor einem Grundsatzbeschluss dringend geklärt werden.

  • Zum Baugebiet Dollenstück, und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Zum Baugebiet Dollenstück und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    (Nach Infos aus dem Dorf)


    In Rechtenbach sind das Baugebiet Dollenstück IV und das neue Feuerwehrgerätehaus die beiden großen Themen der nächsten Jahre.
    Die Pläne für beide liegen gerade gleichzeitig öffentlich aus.
    Dazu haben mir Bürger/innen folgendes mitgeteilt:

    Zauneidechsen am Steinsberg
    Der Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindeweide“ (Groß & Hausmann, September 2026) weist auf dem Grundstück Zauneidechsen nach, und zwar mit Nachwuchs: ein trächtiges Weibchen und mehrere Jungtiere. Die Art steht in Hessen auf der Roten Liste und ist nach FFH-Anhang IV streng geschützt. Die Tiere sollen abgefangen und umgesiedelt werden. Laut Gutachten hat die Naturschutzbehörde dem in einem Gespräch am 01.09.2026 zugestimmt, zwei Tage vor Einreichung des Bauantrags.
    Kartiert wurde allerdings erst von März bis Juni 2026.
    Weil Zauneidechsen von Oktober bis März im Boden überwintern, ist ein Abfangen realistisch frühestens im Frühjahr 2027 möglich.
    Nach dem Gutachten kann es ganzjährig zur Tötung von Tieren kommen. Zum Vergleich: Beim Dollenstück begann die Artenerfassung schon im Februar 2025.
    Dazu fragt man sich: Wer macht die ökologische Baubegleitung?
    Wann wird abgefangen, und welche Bauteile hängen davon ab (Stellplätze im Nordosten, Entwässerungsmulde, Abtrag der Erdmassen)?
    Gibt es einen schriftlichen Vermerk der Behörde, und ist eine Ausnahme oder Befreiung beantragt? Und warum hieß es im Bauausschuss am 15.09.2025, die Artenschutzprüfung „laufe parallel“, wenn die erste Begehung ein halbes Jahr nach der Vergabe stattfand?

    Feuerwehrhaus Rechtenbach
    Erst Stillstand, dann Eile, dann wieder Stillstand
    Seit dem Revisionsbericht 2014 wurde jahrelang an einem Umbau geplant. Am 25.08.2020 hieß es dann, ein Umbau sei nicht möglich.
    Den schriftlichen Schlussbericht dazu, den ich 2022 beantragt hatte, gibt es bis heute nicht.
    Nachdem die Flächen an der Hessenstraße und an der Obermühle nicht verfügbar waren, brachte die Verwaltung Anfang 2022 den Festplatz Rechtenbach ins Gespräch.
    Im Mai 2022 wurde dort die Machbarkeitsstudie beauftragt:
    Eine eigene Standortbewertung gibt es wohl nicht.

    Am 01.07.2024 folgten der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (Regelverfahren mit Umweltprüfung) und die Entscheidung für einen Generalübernehmer.
    Am 15.09.2025 sagte der Bürgermeister im Bauausschuss, die Vergabe stehe „erst Ende Oktober“ an.
    Sieben Tage später, am 22.09.2025, wurde die Vergabe per Dringlichkeitsantrag für rund 4,77 Mio. Euro vergeben, ohne dass eine Folgekostenberechnung vorlag. Diese wichtige Info wurde später nachgeliefert.
    Danach war fast ein Jahr Ruhe.
    Der Bauantrag ging am 03.09.2026 an den Kreis, 346 Tage nach der Vergabe.
    Der Bebauungsplan wurde erst am 25.09.2026 bekannt gemacht, 816 Tage nach dem Aufstellungsbeschluss.
    Jetzt läuft der Aufstellungsbeschluß im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.
    Gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung für dieses beschleunigte Verfahren?
    Im Ortsbeirat am 28.08.2026 nannte der Bürgermeister als Fertigstellung „Ende 2028“. Soweit bekannt, gilt der Festpreis nur bis Ende 2027.
    Wer trägt dann die ggf. höheren Kosten?

    Bodengutachten zum Feuerwehrhaus
    Das Bodengutachten sollte laut Beschluss vom 28.02.2022 „parallel“ zur Machbarkeitsstudie erstellt werden.
    Am 15.09.2025 hieß es, zwei Bohrungen seien erfolgt.
    Am 28.08.2026 sagte der Bürgermeister im Ortsbeirat, die Bodenuntersuchung „muss durch die Fa. Weimer erfolgen“.
    Viereinhalb Jahre nach dem Beschluss ist sie also offenbar noch nicht abgeschlossen.
    In den Planunterlagen steht dazu nur ein allgemeiner Hinweis.
    Außerdem laufen laut Begründung Starkregen-Fließwege über das Grundstück, und dort wurden über Monat Aushub von der Straßenbaumaßnahme „Borngasse“ gelagert,
    Wer trägt das Risiko, wenn der Baugrund Mehrkosten verursacht?

    Plötzlich fünf statt vier Stellplätze
    In der Begründung zum Bebauungsplan hat die Fahrzeughalle fünf Stellplätze, in der Ansicht sind es fünf Tore.
    Förderbescheid, Gebäudeprogramm zur Vergabe und Vertragsmeldung nennen dagegen vier Tore.
    Wann, warum und mit welchen Kosten wurde das geändert?

    Nachbarn und der Reitplatz
    Laut Begründung grenzt im Osten die Reitanlage mit Reitsporthalle an das Plangebiet. Neben der Halle, zum Bauplatz der Feuerwehr hin, liegt aber auch ein Außenreitplatz.
    Genau an dieser Ostseite sehen die Planunterlagen einiges vor:
    Den Erdwall, der erhalten bleiben soll,
    eine breite Entwässerungsmulde gegen Starkregen,
    Ersatzlebensräume für die Zauneidechsen und
    laut Konzept der Weimer GmbH Stellplätze sowie eine Fahrgasse.
    Daraus ergeben sich folgende Fragen:
    – Liegt der Außenreitplatz auf Vereinsgelände oder ganz bzw. teilweise auf den gemeindlichen Flurstücken 62/2 und 63/7, aus denen das Plangebiet gebildet wird?
    Falls er auf Gemeindegrund liegt: Ist er verpachtet, und was passiert mit ihm?
    – Passt das Raumprogramm mit Halle, Sozialgebäude, Übungsturm, 49 Pkw-Stellplätzen, Entwässerungsmulde und Artenschutzflächen überhaupt auf die rund 0,8 ha, ohne dass es an der Grenze zur Reitanlage eng wird?
    – Anders als beim Dollenstück gibt es keine schalltechnische Untersuchung. Nächtliche Alarmfahrten, Übungsbetrieb und Übungsturm direkt neben Pferden und Reitbetrieb: Wurde der Reitverein beteiligt, und gibt es Einschränkungen für die eine oder die andere Seite?

    Die Verbindung zum Dollenstück
    Auch das Feuerwehrhaus war ursprünglich im Dollenstück vorgesehen.
    In der früheren „Entwicklung Baugebiet Dollenstück“ sah die Machbarkeitsstudie von 2015 dort Kindergarten und Feuerwehrhaus vor. Im Herbst 2015 folgte der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung.
    Mit dem Treuhandmodell vom 24.06.2019 wurde das Baugebiet dann ohne eine solche Fläche weitergeführt.
    Die Feuerwehr hat den Standort 2021 in einer Sitzung als ungeeignet abgelehnt. Eine schriftliche Begründung dafür habe ich nicht gefunden..
    Dabei hängen beide Projekte eng zusammen:
    – Auch beim Dollenstück gibt es Artenschutz. Der Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag nennen fünf Feldlerchen- und zwei Rebhuhnreviere, der Verlust wird als „schwerwiegend“ bewertet. Dort wurde aber über zwei Brutzeiten vorab erfasst,
    beim Feuerwehrhaus erst nach der Vergabe.
    – Der Fachdienst Gefahrenabwehr des Kreises schreibt in seiner Stellungnahme zum Dollenstück, in Hüttenberg stehe kein Hubrettungsgerät zur Verfügung. Deshalb sind dort nur Brüstungshöhen bis 8 Meter zulässig. Die Feuerwehrausstattung bestimmt also mit, wie im Dollenstück gebaut werden darf.
    – Der Einwohnerzuwachs aus dem Dollenstück soll im Neubau schon berücksichtigt sein. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiven Feuerwehrleute in der Gemeinde seit Jahren rückläufig.
    Man müsste beide Projekte also eigentlich zusammen betrachten.

    Weiß die Presse davon?
    Mir ist nicht bekannt, dass die Lokalpresse bisher über die Zauneidechsen, den Verfahrenswechsel, die offene Bodenuntersuchung oder die fünf Stellplätze berichtet hat.

    Die Einwendungsfristen laufen gerade: Dollenstück IV bis 22.10.2026, Gemeindeweide (Feuerwehrhaus) bis 30.10.2026.
    Dazu kommen die Gemeindevertretung am 19.10. und die Bürgerversammlung am 12.11.2026.
    Vielleicht bietet es sich eine dieser Gelegenheiten an, die Fragen öffentlich zu stellen.

  • Feuerwehrhaus Rechtenbach 27.9.26

    Die Bauleitplanung wurde jetzt (39. KW 2026) im Blättchen veröffentlicht.
    Der Beschluss zu Neubau wurde am 1.7.2024 gefasst.

  • Aktuelles Dollenstück 27.9.2026

    Baugebiet Dollenstück

    Der Städtebauliche Vertrag wurde zusammen mit der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.10.2026 veröffentlicht.

    1)  Vertragsgegenstand
    2)  Bestandteile des Vertrages (Anlage 2 = „Städtebauliches  
          Konzept“ fehlt)

    3)   Planungsleistungen des Investors
    4)   Leistungen der Gemeinde
    5)   Planungsbüro
    6)   Vermessung
    7)   Erschließung
    8)   Anschluß der Baugebiete
    9)   Haftung und Versicherungspflicht
    10) Haftungsausschluss
    11) Verkaufspreis (310 Euro, Bauverpflichtung 5 Jahre, 
          Grundstücksbewerbungen, die bei der Gemeinde eingehen 
          vorrangig berücksichtigen)
    12) Folgekosten (1,1 Mio Euro für die
    Gemeinde zur Abgeltung von Investitionskosten!)
    13) Kündigung und Anpassung
    14) Schlussbestimmungen

    Meine Fragen: 
    Es gibt keine Vergaberichtlinie? (Bevorzugung junger Familien aus Hüttenberg – Punkteliste?)
    Wie wurde die Abgeltung für Investitionskosten berechnet?
    Wie soll die Bauverpflichtung nachgehalten werden?

  • Meine Beratungs-Wünsche an die neue Gemeindevertretung Stand: September 2026

    Zeitnahe Bekanntgabe des Haushaltsabschlusses 2025 – damit alle vor neuen Beschlüssen im zweiten Halbjahr 2026 wissen, wo die Gemeinde finanziell steht.
    Liegt noch nicht vor

    Erarbeitung von Vorschlägen, wofür die 3,2 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen“ für Hüttenberg eingesetzt werden sollen.
    Es gibt noch keine Anträge dazu.


    Information und Beratung zum Sachstand „Städtebaulicher Vertrag Baugebiet Dollenstück“(der Gemeindevorstand wurde am 9. März beauftragt, mit dem Investor über den hohen Baulandpreis zu verhandeln).
    Der Haupt- und Finanzausschuss soll Vorschläge erarbeiten.

    Sachstand „Neues Feuerwehrhaus Rechtenbach“ – Probleme? Wann wird gebaut? Werden die Kostenvorgaben eingehalten?
    Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, die Kosten werden voraussichtlich eingehalten.

    Sachstand „Anbau Kindergarten Volpertshausen“ – voraussichtlicher Einweihungstermin? Info zu den Gesamtkosten?
    Einweihungstermin evtl. dieses Jahr, die Kosten werden nach einer Kostensteigerung um 500.000 Euro
    wohl eingehalten.

    Sachstand „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen – voraussichtlicher Fertigstellungstermin / gibt es weitere Kostensteigerungen?
    Die Arbeiten laufen, die Kostenplanungen werden wohl eingehalten.

    Erstellung eines Straßen- und Kanalkatasters als Grundlage für weitere Straßen-Sanierungsentscheidungen.
    Es gibt weiterhin keine Anträge der Fraktionen dazu.

    Sachstand „Sanierung / Erweiterung / Neubau Sporthalle Hüttenberg“ – liegt das beauftragte Gutachten vor? Wann wird es beraten?
    Das Gutachten soll jetzt am 19. Oktober in der Sporthalle Hüttenberg vorgestellt werden.

    Sachstand Planungen „Neue Mitte“, Jugendraum und Picknickplatz?
    Es gibt jetzt einen Arbeitskreis.

    Sachstand „Sanierung Sporthalle Volpertshausen“ – Verwendung der durch Bundeszuschuss von 720.000 Euro frei gewordenen Haushaltsmittel?
    Die Sanierung wird (wie immer) teurer. Die Finanzierung evtl. bei den Haushaltsberatungen 2027 angesprochen.

    Zeitnahe Prüfung der Finanzierung der Kinderbetreuung (aktuelle Kinderzahlen / Entwicklung der Kinderzahlen, steigende Ausgaben – Anbau KIGA Volpertshausen – Sachstand Umbau Vereinsgebäude Geflügelzuchtverein OT Hüttenberg)
    Die Finanzierung wird ggf. bei den Haushaltsberatungen 2027 angesprochen.

    Zeitnahe Erarbeitung und Vorstellung neuer Konzepte „Sozialberatung an der Schule“ und „Jugendpflege“Beide Stellen sind jetzt neu besetzt.Beide Konzepte wurden bisher nicht nachgefragt – kein Interesse in der Gemeindevertretung?

    Info zu den bisherigen Projekten der im März 2025 eingestellten Klimamanagerin.
    Die Frage wurde bisher nicht in der Gemeindevertretung gestellt.
    Kein Interesse?

    Beratung der Ergebnisse der Gutachten zur Organisation der Verwaltung.
    Die Frage wurde bisher nicht in der Gemeindevertretung gestellt.
    Kein Interesse?

    Beratung: Was wird aus dem Hörnsheimer Backhaus?
    Die Frage wurde bisher nicht in der Gemeindevertretung gestellt.
    Kein Interesse?

    Zusatzfragen:
    Ist die Gesamt-Sanierung des DGH Reiskirchen beendet? Wann wird es offiziell übergeben? Wie hoch waren die Gesamtkosten?

    Solarausbau auf gemeindeeigenen Dächern: Wie ist der Sachstand des „ersten „Modellversuchs“, bei dem sich Bürger/innen am Solarausbau beteiligen konnten?

    Info:
    Die zweitletzte Sitzung der Gemeindevertretung für 2026 findet am 19.10.2026 statt. Die Zeit läuft.

  • Schlagzeilen nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.9.26

    Finanzbericht zum 30.6.2026
    Der Finanzbericht wurde nicht einfach zu Kenntnis genommen, sondern zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Dort können die Zahlen diskutiert werden.
    Der Leiter der Finanzabteilung soll zur Sitzung eingeladen werden.
    Es wurde nachgefragt, warum die Haushaltszahlen nicht vollständig sind, welche Probleme es in der Finanzabteilung gibt und ob diese Probleme Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen 2027 haben.
    Der Bürgermeister will die Fragen später beantworten.

    Baugebiet Dollenstück
    Vor Beginn der Beratungen teilte der Bürgermeister mit, es hätten sich kurzfristig wichtige Änderungen ergeben und beantragt, den TOP zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
    Der Antrag wird ohne Beratung angenommen.
    Anmerkung: Es ist sehr wichtig, die offenen Fragen zunächst im Ausschuss zu klären.

    Da der Haupt- und Finanzausschuss erst am 27. Oktober tagt, wird eine Sondersitzung zu den TOP „Finanzbericht“ und „Dollenstück“ Anfang Oktober gefordert.
    Anmerkung: Beide Themen wurden schon zu lange verschoben!

    Infos:

    Die Motoren für die Fenster der Bürgerstuben sind immer noch nicht montiert.
    Es gibt ein Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung.
    Sporthalle OT Hüttenberg: Die Oktober-Sitzung der Gemeindevertretung soll in der Sporthalle Hüttenberg stattfinden, da hier die Ergebnisse des Hallengutachtens vorgestellt werden.
    Eine Bürgerversammlung ist für den 12. November geplant. 
    Am Samstag (19.9.2026) findet die letzte Waldbegehung mit unserem Förster Herbel statt.

    Die Baugenehmigung für das neue Feuerwehrhaus ist noch nicht da.

    Nachdem (mein) entsprechender Antrag im März abgelehnt wurde, wurde jetzt auf Antrag der FWG beschlossen, den Gemeindevorstand mit der Vermarktung des alten Feuerwehrhauses in Rechtenbach zu beauftragen.

    Die Planungen für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde sind kompliziert.

    Die Spielplatzkommission hat getagt!!

    Anmerkung:
    Leider waren – trotz wichtiger Themen – nur ca. 10 Zuhörer zur Sitzung erschienen…

  • Fakten zum TOP „Baugebiet Dollenstück“ Stand 11.9.2026

    Vorab: In Hüttenberg gibt es 195 freie Baugrundstücke – aber keine Grundsteuer C.
    Zudem gibt es eine bisher unveröffentlichte, hohe Zahl von leer stehenden Häusern und Wohnungen.

    Für 2026 sind noch drei Sitzungen der Gemeindevertretung geplant (September, Oktober, Dezember). Aus vertragsrechtlichen Gründen muss noch 2026 entschieden werden, ob das Baugebiet Dollenstück umgesetzt werden soll.

    In März 2026 wurde erstmals ein voraussichtlicher Preis für den Ankauf von Bauland im Baugebiet Dollenstück nachgefragt/genannt. Er lag bei maximal 330 Euro.
    Der Betrag ist so hoch, da der Investor die Kosten für die Erschließung des Baugebiets (Wasser, Kanal, Strom, Straßen) trägt.
    Ziel der jahrelangen Planungen war es, günstiges Bauland für junge Hüttenberger Familien zu schaffen.Deshalb hat die Gemeindevertretung im März den Grundsatzbeschluss zurückgestellt und den Gemeindevorstand beauftragt, vor einer Beschlussfassung mit dem Investor über eine Senkung des Baulandpreises zu verhandeln.
    In der Sitzungsvorlage für die September-Sitzung steht jetzt ein Preis von maximal 310 Euro/qm.

    Es gibt noch keine rechtssichere Vergaberichtlinie für den Erwerb von Baugrundstücken: Der Grundsatzbeschluss für das Baugebiet soll aber jetzt gefasst werden. Ohne eine Vergaberichtlinie und ohne entsprechende Beratung in der Gemeindevertretung?
    Die Bevorzugung junger Familien und Bauwilligen aus Hüttenberg war ein ursprüngliches Ziel der Planung des Baugebiets und sollte in einer Vergaberichtlinie für das Baugebiet festgelegt werden!

    Zur Frage, ob die Einmündung in die Landesstraße am REWE aufgrund höherer Verkehrsbelastung geändert werden muss, wurde ein Gutachten beauftragt.
    Nach aktuellem Stand muss vorerst kein Kreisel gebaut werden.

    Die Bauverpflichtung wurde von 4 Jahren auf 5 Jahre angehoben.
    Ist schriftlich festgelegt, wie das zwischen Gemeinde und Investor gehandhabt und nachgehalten werden soll? Wenn ja, wo ist der Text der Festlegung beraten worden?

    Es ist festgelegt, dass die Voraussetzungen für Seniorenwohnen und ein Ärztehaus geschaffen werden sollen. Nicht müssen. Wird das ohne Beratung akzeptiert?

    Es gibt keine konkrete Folgekostenberechnung für dieses große Projekt– obwohl das immer wieder von der Kommunalaufsicht gefordert wird.
    Es könnten hohe Folgekosten für die Gemeinde entstehen (Kindergarten – siehe Vorlage, Feuerwehr, Verwaltung, Wasser und Kanal, Straßen..).
    Die Folgekosten müssen geklärt und der Gemeindevertretung vor einem Grundsatzbeschluss bekannt sein! Wann sollen sie erläutert und beraten werden?

    Lt. Bürgermeister kann von der Verwaltung nicht abgeschätzt werden, ob sich mehr Einwohner (durch das neue Baugebiet) positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirken!

    Frage: Welche vom Arbeitskreis „Baugebiet Dollenstück“ erarbeiteten Forderungen und Wünsche der Gemeinde für die Gestaltung des Baugebiets wurden umgesetzt?
    (Leider gibt es keinen schriftlichen Schlussbericht des Arbeitskreises, aus dem diese Forderungen und Wünsche ersichtlich sind..).
    Wird das von der Gemeindevertretung so hingenommen?

    Neu – Ausgleichsflächen:Im Blättchen vom 28.8.2026 wurden nun die Bürger (und wohl auch die Gemeindevertreter/innen) darüber informiert, dass zu den 6 ha Ackerflächen, die zu Bauland umgewandelt werden sollen,
    nochmals 3 ha Ackerland als Ausgleichsflächen für das Baugebiet stillgelegt werden müssen.

    Hasen, Rehe und andere Tiere werden sich freuen. Bei den Landwirten mit Flächen neben einer dauerhaft stillgelegten Fläche wird sich die Begeisterung in Grenzen halten.

    Fragen: Sollen Flächen der Gemeinde und/oder private Flächen für die Umsetzung des Baugebiets dauerhaft stillgelegt werden? Wie wurde/wird das rechtlich und finanziell geregelt?
    Hätte die Gemeindevertretung hier nicht vorab informiert und beteiligt werden müssen?

    Ist eine Abstimmung zum TOP „Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im
    OT Rechtenbach hier: Grundstückskauf- und städtebaulicher und Erschließungsvertrag“ am 14.9.2026 möglich, obwohl die Fristen zur Stellungnahme für diese Planung lt. Blättchen bis zum
    9.10.2026 laufen – und dann noch ausgewertet werden müssen?
    Sind die Ausgleichsflächen nicht ein Teil des Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung des Baugebiets?
    Oder soll die Sache jetzt Stück für Stück (das regeln wir später..) durchgezogen werden?

    Frage:
    Stimmt die Gemeindevertretung am Montag ohne weitere Beratung dem städtebaulichen und Erschließungsvertrag zu – oder gibt es noch eine Ausschuss (Sonder-) Sitzung, um offene Fragen zu klären?