Für 2026 sind noch drei Sitzungen der Gemeindevertretung geplant (September, Oktober, Dezember). Aus vertragsrechtlichen Gründen muss noch 2026 entschieden werden, ob das Baugebiet Dollenstück umgesetzt werden soll.
In März 2026 wurde erstmals ein voraussichtlicher Preis für den Ankauf von Bauland im Baugebiet Dollenstück nachgefragt/genannt. Er lag bei maximal 330 Euro.
Der Betrag ist so hoch, da der Investor die Kosten für die Erschließung des Baugebiets (Wasser, Kanal, Strom, Straßen) trägt.
Ziel der jahrelangen Planungen war es, günstiges Bauland für junge Hüttenberger Familien zu schaffen.Deshalb hat die Gemeindevertretung im März den Grundsatzbeschluss zurückgestellt und den Gemeindevorstand beauftragt, vor einer Beschlussfassung mit dem Investor über eine Senkung des Baulandpreises zu verhandeln.
Der Preis liegt aktuell wohl bei maximal 310 Euro/qm. Die Auswirkungen wurden noch nicht in der Gemeindevertretung beraten.
Es gibt noch keine rechtssichere Vergaberichtlinie für den Erwerb von Baugrundstücken: Der Grundsatzbeschluss für das Baugebiet soll aber jetzt gefasst werden. Ohne eine Vergaberichtlinie?
Die Bevorzugung junger Familien und Bauwilligen aus Hüttenberg war ein ursprüngliches Ziel der Planung des Baugebiets und sollte in einer Vergaberichtlinie für das Baugebiet festgelegt werden!
Zur Frage, ob die Einmündung in die Landesstraße am REWE aufgrund höherer Verkehrsbelastung geändert werden muss, wurde ein Gutachten beauftragt.
Nach aktuellem Stand muss vorerst kein Kreisel gebaut werden.
Die Bauverpflichtung wurde von 4 Jahren auf 5 Jahre angehoben.
Ist schriftlich festgelegt, wie das zwischen Gemeinde und Investor gehandhabt und nachgehalten werden soll?
Es ist festgelegt, dass die Voraussetzungen für Seniorenwohnen und ein Ärztehaus geschaffen werden sollen. Nicht müssen.
Es gibt keine konkrete Folgekostenberechnung für dieses große Projekt– obwohl das immer wieder von der Kommunalaufsicht gefordert wird.
Es könnten hohe Folgekosten für die Gemeinde entstehen (Kindergartenplätze, Feuerwehr, Verwaltung, Wasser und Kanal, Straßen..).
Die Folgekosten müssen geklärt und der Gemeindevertretung vor einem Grundsatzbeschluss bekannt sein!
Lt. Bürgermeister kann von der Verwaltung nicht abgeschätzt werden, ob sich mehr Einwohner (durch das neue Baugebiet) positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirken!
Das ist aber eine wichtige Frage, die vorher geklärt und beraten werden sollte!
Frage: Welche vom Arbeitskreis „Baugebiet Dollenstück“ erarbeiteten Forderungen und Wünsche der Gemeinde für die Gestaltung des Baugebiets wurden umgesetzt?
(Leider gibt es keinen schriftlichen Schlussbericht des Arbeitskreises, aus dem diese Forderungen und Wünsche ersichtlich sind..)
Neu – Ausgleichsflächen:
Im Blättchen vom 28.8.2026 wurden nun die Bürger (und wohl auch die Gemeindevertreter/innen) darüber informiert, dass zu den 6 ha Ackerflächen, die zu Bauland umgewandelt werden sollen,
nochmals 3 ha Ackerland als Ausgleichsflächen für das Baugebiet stillgelegt werden müssen.
Hasen, Rehe und andere Tiere werden sich freuen. Bei den Landwirten mit Flächen neben einer dauerhaft stillgelegten Fläche wird sich die Begeisterung in Grenzen halten.
Fragen:
Sind das Flächen der Gemeinde, die jetzt an den Investor verkauft werden?
Hätte die Gemeindevertretung hier nicht vorab beteiligt werden müssen?
Ist eine Abstimmung zum TOP „Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im OT Rechtenbach hier: Grundstückskauf- und städtebaulicher und Erschließungsvertrag“ am 14.9.2026 möglich,
obwohl die Fristen zur Stellungnahme für diese Planung lt. Blättchen bis zum 9.10.2026 laufen – und dann noch ausgewertet werden müssen?
Sind die Ausgleichsflächen nicht ein Teil des Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung des Baugebiets?