• Nachtrag zu meinem Dollenstück-Kommentar- Auszug aus den Fragen von Andreas Kuhl und den Antworten der Verwaltung:

    Ökopunkte und gemeindeeigene Flächen für den Ausgleich.

    Frage:
    § 8 Nr. 7 legt die Kosten des Ausgleichs dem Investor auf.
    Die Gemeinde stellt dafür aber eigene Werte bereit: 178.556 Ökopunkte aus ihrem Ökokonto und rund 27.199 m² gemeindeeigene, verpachtete Flächen für die Blühflächen.
    Dazu enthält der Vertrag weder Vergütung noch Nutzungsentgelt noch Sicherung. Im Ältestenrat am 09.09.2026 ist die Frage „Wer beschließt die Ausgleichsflächen?“ als offen protokolliert.
    Mit welchem Wert werden Ökopunkte und Flächen angesetzt, und warum werden sie unentgeltlich zugeordnet?

    Antwort:
    Grundsätzlich ist in § 7 Nr. 7 des Vertragsentwurfs geregelt, dass der Investor für die Kosten des Naturschutzausgleichs aufkommen muss. Ein Ökopunkt hat gem. Hessischer Kompensationsverordnung einen durchschnittlichen Wert von 0,40 € zzgl. eines anteiligen Bodenwertes. Es wird ein separater Vertrag für den Verkauf der Ökopunkte geschlossen. Es erfolgt eine separate Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss.

    Frage:
    Wer entscheidet über die Bereitstellung, und wann wird sie der Gemeindevertretung vorgelegt? Trifft es zu, dass hierzu bereits ein Beteiligungsverfahren bekannt gemacht wurde?

    Antwort:
    Über den Verkauf der Ökopunkte muss ebenfalls die GVT entscheiden.
    Der Vertragsentwurf wird in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
    Das Beteiligungsverfahren (die Entwurfsoffenlage) läuft vom 21.09.2026 bis einschließlich 22.10.2026. In dieser Zeit kann jeder Beteilige eine Stellungnahme abgeben.
    Die Stellungnahmen werden der GVT am 09.11.2026 vorgelegt.

    Meine Anmerkungen:
    Ein Ökopunkt hat im LDK lt KI einen Wert von 0,70—1,10 Euro.
    Bei hochwertigem Ackerland wie in Dollenstück könnte er einen Euro wert sein. Es ginge dann um 178.556 Euro.
    Über den Verkauf der Ökopunkte für das Baugebiet wird aber erst „in einer der nächsten Sitzungen“ beraten, obwohl die Gemeindevertretung am Montag schon mehrheitlich dem Baugebiet zugestimmt hat?

    Hätte die Gemeindevertretung nicht auch dem Verkauf von 27.199 m² gemeindeeigener Flächen vor der öffentlichen Auslegung der Planungen zustimmen müssen?

    Konnte die Gemeindevertretung dem Baugebiet zustimmen, bevor die öffentliche Auslegung beendet war und die Stellungnahmen ausgewertet waren?
    Die Stellungnahmen werden der Gemeindevertretung erst am 9.11.26 vorgelegt..

  • Nachtrag: Die Fragen und Antworten Andreas Kuhl zum Baugebiet Dollenstück

    A. Vertrag

    1. Herkunft der Änderungen.
      Laut Niederschrift vom 14.09.2026 gingen am 11.09.
      Änderungswünsche des Investors ein, die Verwaltung und Gemeindevorstand damals noch nicht bewerten konnten. Welche der Änderungen gegenüber der Fassung vom 09.09. gehen auf den Investor zurück – insbesondere § 7 (sonstige Kosten am
      Regenrückhaltebecken trägt die Gemeinde), § 8 (Zusatz „ausgelöst durch dieses Baugebiet“, Zusicherung zum Feldweg Verlängerung Gartenstraße), § 11 Nr. 3 (Streichung der Vergabekriterien) und § 12 Nr. 3 (Schlussrate an 80 %
      Vermarktungsstand statt Bezugsfertigkeit) –, und wie bewertet die Verwaltung sie heute?
      Die Änderungswünsche des Investors und die Änderungen, die tatsächlich umgesetzt wurden, sind in der beigefügten Tabelle gegenübergestellt.
    2. § 12 – Fälligkeit und Sicherung des Folgekostenbeitrags.
      Dass Eigenbebauung jetzt mitzählt, ist eine Verbesserung. Offen bleibt: Die Raten (50 /20 / 30 % bei 50 / 70 / 80 % Vermarktungsstand) haben keinen spätesten Zahlungstermin
      und keine Sicherheit; Eigenbebauung zählt erst ab „abschließender Fertigstellung“. Wird eine Schwelle nicht erreicht, wird die Rate nie fällig – die Schlussrate allein beträgt rund
      346.500 €.
    • Bis wann sind die Raten spätestens zu zahlen, und wie sind sie gesichert?
      Eine Absicherung erfolgt nicht. Für eine Zahlungsfrist könnte eine Monatsfrist mit eingearbeitet werden.
    • Der Preisdeckel von 310 €/m² gilt nach § 11 Nr. 1 nur „im Rahmen des ersten Verkaufs von Baugrundstücken“. Gilt er auch, wenn der Investor selbst bebaut und fertige Häuser veräußert?
      Bei Bauträgerverträgen werden aus steuerlichen und kündigungsrechtlichen Gründen (Kündigung nur des Bauvertragsteils) die Kaufpreise für Grund und Boden und Bau getrennt ausgewiesen.
    1. § 11 Nr. 3 – Vorrang ohne Maßstab.
      Bewerbungen bei der Gemeinde sind „vorrangig“ zu berücksichtigen; der Halbsatz „nach den Vergabekriterien der Gemeinde“ ist gestrichen. Am 02.03.2026 teilte die
      Verwaltung dem Bau- und Verkehrsausschuss mit, die Kriterien würden „noch beraten und beschlossen“ und der Kriterienkatalog werde „vom Investor eingehalten“.
    • Warum wurde der Verweis gestrichen, und wann beschließt die
      Gemeindevertretung Vergabekriterien, die Vertragsbestandteil werden?
      Durch die Formulierung wird auf jeden Fall sichergestellt, dass die Bewerbungen der Gemeinde vorrangig berücksichtigt werden. Bei der Datenweitergabe an den Investor nehmen wir verwaltungsseitig eine Sortierung vor. (Siehe Protokoll HuF 06.10.2026)
    1. § 8 – Knoten L 3054 / Gießener Straße.
      Die Vorlage hält fest, dass bei unzureichender Lösung „über eine Nachrüstung einer Lichtsignalanlage nachgedacht werden“ soll; Hessen Mobil hat am 26.01.2026 festgelegt, dass spätere Maßnahmen „zu Lasten“ der Gemeinde gehen. Anmerkung der
      Verwaltung: Hessen Mobil hat lediglich die Aussage getroffen, dass momentan kein Kreisverkehr verlangt wird. Eine Kostenregelung hat Hessen Mobil nicht getroffen. Die
      Kostentragung des Investors gilt jetzt nur für Maßnahmen, die „durch dieses Baugebiet ausgelöst“ sind.
    • Wer trägt die Kosten einer späteren Ampel oder eines Kreisels, wenn der Investor die Auslösung bestreitet?
      In einem Abstimmungstermin mit Hessen Mobil wurde ein Kreisverkehr mündlich verworfen. Wir werden ggf. nochmal neue Erkenntnisse zum Kreisverkehr im Rahmen der Offenlage erhalten.
      Wenn der Investor die Auslösung durch das Baugebiet bestreitet, muss das durch eine Verkehrszählung nachgewiesen werden.
    • Welche Tragweite hat die Zusicherung der Gemeinde zum Feldweg in Verlängerung der Gartenstraße?
      In dem Vertrag wird festgehalten, dass der Investor den Weg nicht ausbauen muss und er wie bisher bestehen bleibt.
    1. § 7 – Regenrückhaltebecken und Wasserversorgung.
      Das RRB soll nun oberhalb der L 3360 entstehen; „sonstige Kosten“, die nicht mit der Erschließung zusammenhängen, trägt die Gemeinde. Die Einzäunung ist laut Vorlage noch offen. Zudem muss nach Auskunft des ZMW der Hochbehälter Rechtenbach
      „voraussichtlich erweitert werden“.
    • Nach welchem Maßstab wird zwischen Investor- und Gemeindeanteil abgegrenzt, mit welcher Größenordnung rechnet die Verwaltung, und ist der Grunderwerb für den neuen Standort gesichert?
      Die Kosten für den Grunderwerb und die Errichtung des RRB trägt der Investor.
      Sollte aufgrund des bereits bestehenden Gewerbe- und Sondergebietsflächen im Bereich Dollenstück eine Abwasservorbehandlung notwendig sein, muss die
      Gemeinde diese Kosten übernehmen. Die Kosten können zwischen 30.000 € und 40.000 € betragen.
    • Wer trägt die Kosten der Einzäunung und einer Erweiterung des Hochbehälters, und warum ist dazu nichts im Vertrag geregelt?
      Die Kosten der Einzäunung sind vom Investor zu übernehmen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Einzäunung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung erforderlich.
      Die Kosten der Erweiterung des Hochbehälters sind in § 7 Nr. 9 des
      Vertragsentwurfes aufgelistet und vom Investor zu übernehmen. Im Moment wird noch mit dem Wasserversorger geklärt, ob eine Erweiterung notwendig ist.
    1. § 12 – Kita-Beitrag auf Basis von 115 Wohneinheiten.
      Der Beitrag von 1.155.038 € beruht auf 115 WE und 23 Plätzen. Laut Vorlage werden in WA 6A und WA 6B nun bis zu 6 Wohneinheiten zugelassen und im Urbanen Gebiet 1 drei statt zwei Vollgeschosse – die Zahl der Wohneinheiten steigt also. Zugleich sind nach
      dem Bericht im Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt vom 31.08.2026 derzeit 65,5 Kita-Plätze nicht belegt.
    • Warum fehlt eine Nachberechnung je zusätzlicher Wohneinheit?
      Im Verhältnis kann man die Folgekosten auch für eine höhere Anzahl von Wohneinheiten neu berechnen. Dies wird sich aber voraussichtlich auf den Kaufpreis der Grundstücke auswirken.
    • Für welche konkrete Maßnahme ist der Betrag vorgesehen, und wie wird die nach § 11 Abs. 2 BauGB erforderliche Kausalität angesichts freier Plätze begründet?
      Folgekosten können sowohl für 5 Jahre zurückliegende als auch für 5 Jahre in der Zukunft liegende investive Kosten (zum Beispiel auch für grundhafte Sanierungen) berechnet werden.
      Der Folgekostenbetrag ist nicht zweckgebunden einzusetzen.
    1. Ökopunkte und gemeindeeigene Flächen für den Ausgleich.
      § 8 Nr. 7 legt die Kosten des Ausgleichs dem Investor auf. Die Gemeinde stellt dafür aber eigene Werte bereit: 178.556 Ökopunkte aus ihrem Ökokonto und rund 27.199 m²
      gemeindeeigene, verpachtete Flächen für die Blühflächen. Dazu enthält der Vertrag weder Vergütung noch Nutzungsentgelt noch Sicherung. Im Ältestenrat am 09.09.2026 ist die Frage „Wer beschließt die Ausgleichsflächen?“ als offen protokolliert.
    2. Mit welchem Wert werden Ökopunkte und Flächen angesetzt, und warum werden sie unentgeltlich zugeordnet?
      Grundsätzlich ist in § 7 Nr. 7 des Vertragsentwurfs geregelt, dass der Investor für die Kosten des Naturschutzausgleichs aufkommen muss. Ein Ökopunkt hat gem. Hessischer Kompensationsverordnung einen durchschnittlichen Wert von 0,40 € zzgl. eines anteiligen Bodenwertes. Es wird ein separater Vertrag für den Verkauf der Ökopunkte geschlossen. Es erfolgt eine separate Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss.
    3. Wer trägt Pachtausfall, Pflege und Monitoring auf Dauer, und wie wird die Nutzung gesichert?
      Nach § 3 Abs.4e Städtebaulicher Vertrag muss der Investor die naturschutzfachlichen Maßnahmen und nach § 7 Nr. 7 die Artenschutzrechtlichen Maßnahmen umsetzen und somit auch die Pachtausfall und Pflegekosten übernehmen.
      Die Nutzungen werden über Dienstbarkeiten gesichert. Die Kosten dazu muss der Investor ebenfalls übernehmen.
    4. Wer entscheidet über die Bereitstellung, und wann wird sie der
      Gemeindevertretung vorgelegt? Trifft es zu, dass hierzu bereits ein Beteiligungsverfahren bekannt gemacht wurde?
      Über den Verkauf der Ökopunkte muss ebenfalls die GVT entscheiden.
      Der Vertragsentwurf wird in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
      Das Beteiligungsverfahren (die Entwurfsoffenlage) läuft vom 21.09.2026 bis einschließlich 22.10.2026. In dieser Zeit kann jeder Beteilige eine Stellungnahme abgeben.
      Die Stellungnahmen werden der GVT am 09.11.2026 vorgelegt.
    1. Teil A XI Nr. 5 und 6 – Frist und Verzichtsrecht.
      Der Schwebezustand endet spätestens am 31.12.2026. Die Offenlage endet am 09.10.2026; Anmerkung der Verwaltung: 22.10.2026 Abwägung, Satzungsbeschluss und die Genehmigung der FNP-Änderung durch das RP Gießen stehen aus. Der Käufer kann einseitig auf die aufschiebende Bedingung verzichten, obwohl Preisdeckel und Folgekostenbeitrag nach § 14 Nr. 1 erst mit Bekanntmachung des Bebauungsplans wirksam werden.
    • Was geschieht, wenn der Bebauungsplan nicht bis 31.12.2026 in Kraft tritt?
      Wenn der B-Plan nicht bis zum 31.12.2026 in Kraft tritt, sind die Kaufverträge unwirksam und somit nichtig. Die Grundstücke bleiben im Besitz der Eigentümer und gehen nicht an den Investor über.
    • Warum bleibt das einseitige Verzichtsrecht bestehen?
      Das ist eine übliche Vertragserhaltende Klausel, die dem Investor die Eingehung eines Risikos einräumt trotz ausstehender aufschiebender Bedingung den Vertrag zu erhalten, um seine Grundstückskaufverträge zu retten, weil für ihn der Satzungsbeschluss in naher Zukunft erreichbar erscheint. Ist nicht zum Nachteil der Gemeinde.
    1. Beschlussgegenstand, Wertermittlung und Nettoerlös.
      Der Beschlussvorschlag stimmt nur dem „städtebaulichen und Erschließungsvertrag“ zu; der Verkauf der Gemeindeflächen (Teil A: 8.283 m² zu 40 €/m², 331.320 €) ist nicht
      erfasst.
    • Soll der Beschluss Teil A einschließen, und auf welche Wertgrenze der Hauptsatzung stützt sich das Zustimmungserfordernis?
      Es wurde im HuF beschlossen, dem Grundstückskauf- und städtebaulichen und Erschließungsvertragsentwurf zuzustimmen. Bei Teil A handelt es sich um den
      Grundstückskaufvertrag. Somit ist der Beschlussgegenstand vollständig.
    • Liegt eine Wertermittlung für die Gemeindeflächen vor? Die Bodenrichtwerte der angrenzenden Wohngebiete liegen bei 175 bis 220 €/m².
      Im Rahmen der Gleichbehandlung wurde hier der Kaufpreis von 40 € / qm angesetzt.
      Die genannten Bodenrichtwerte gelten für bereits entwickeltes und erschlossenes Bauland und nicht für Bauerwartungsland.
    • Wie hoch ist der Nettoerlös nach Abzug aller Nachzahlungen? Für das Flurstück 175 (1.969 m²) bleibt die Gemeinde zu 32 €/m² Nachzahlung verpflichtet; es verbleiben 8 €/m².
      Der Nettoerlös liegt bei 0 €.
    1. Sicherheiten und rechtliche Prüfung.
      Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt 10 % der Erschließungskosten, ist erst mit Baubeginn zu übergeben und kann nach Abnahme gegen 5 % Gewährleistung getauscht
      werden; Rückgabe gestaffelt nach Gewerken. Vertragspartner ist eine eigens gegründete Projekt-GmbH.
    • Wie hoch sind die erwarteten Erschließungskosten, und gibt es eine Patronatserklärung oder Haftungszusage der Muttergesellschaft?
      Eine Kostenermittlung für die Erschließungskosten liegt noch nicht vor.
      Eine Patronatserklärung ist nicht vorgesehen. Eine Sicherheit muss im Sinne von § 11 BauGB angemessen sein. Die vorgesehenen 10 % sind dies. Darüber hinausgehende Sicherheiten würden die Finanzierung erschweren und wären
      damit unangemessen.
    • Wurde die aktuelle Fassung juristisch geprüft, auch vergaberechtlich, und durch wen?
      Die Kanzlei KKP hat eine juristische Prüfung für uns vorgenommen.
    1. Beurkundung.
      Ich bitte um Bestätigung, dass die Beurkundung erst nach dem Beschluss der Gemeindevertretung erfolgt und bis dahin keine die Gemeinde bindende Erklärung abgegeben wurde.
      Kann bestätigt werden.

      B. Bedarf, Zielgruppe, Innenentwicklung
    2. Wem dient das Baugebiet?
      Das RP Gießen hat am 02.02.2026 u. a. den Bedarfsnachweis, ein Baulückenkataster und die Angabe verlangt, wie viele der 260 Interessenten Hüttenberger sind.
    • Wie viele der 260 Interessenten wohnen in Hüttenberg?
      120 Interessenten sind Einwohner der Gemeinde Hüttenberg
    1. Baulücken und Leerstand.
      Der Bürgermeister nannte am 19.05.2025 „inzwischen 94 Baulücken“; in der Aktuellen Stunde am 03.08.2026 wurde über die Anschreiben an die Eigentümer in Rechtenbach
      berichtet.
    • Liegt das vom RP verlangte Baulückenkataster vor, und was haben die Anschreiben ergeben (Anzahl angeschrieben, Rückmeldungen, verfügbar gewordene Grundstücke)?
      Wir haben Eigentümer von 46 Baulücken im OT Rechtenbach angeschrieben. Bei uns gingen lediglich 3 Rückmeldungen ein:
      2 Rückmeldungen: Derzeit bestehen Überlegungen zur Entwicklung der Fläche, ein konkreter Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest. 1 Rückmeldung: Es wurde bereits ein Bauantrag gestellt.
      In dem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass wir davon ausgehen, dass zum aktuellen Zeitpunkt kein Interesse an einer Entwicklung oder Veräußerung besteht, wenn keine Rückmeldung erfolgt.
      Das geforderte Baulückenkataster für den Ortsteil Rechtenbach liegt damit vor.
    1. Innenentwicklung und Zuschnitt.
      § 1a Abs. 2 BauGB verlangt den Vorrang der Innenentwicklung; das KEK vom Februar 2026 sieht im Scheunenkranz „ein großes Potenzial“ für Wohnraum.
    • Wie ist dieser Belang in der Abwägung dokumentiert, und wurde ein geänderter Zuschnitt geprüft (abschnittsweise Entwicklung, kleinere Grundstücke, Geschosswohnungsbau)?
      Die aktuellen Zahlen zeigen, dass innerhalb der Ortslagen zwar theoretische Potenziale vorhanden sind; diese stehen jedoch nicht automatisch auch für eine kurzfristige bauliche Entwicklung zur Verfügung. (siehe Seiten 12-13 zur Begründung B-Plan)
      Im anstehenden Dorfentwicklungsprozess soll zukünftig auch der Ausbau von Scheunen im OT Hüttenberg gefördert werden. Eine kurzfristige Aktivierung von Wohnraum ist dadurch jedoch nicht möglich.
      Die Parzellierung der einzelnen Grundstücke wurde noch nicht abschließend festgelegt.
      Ein Geschosswohnungsbau ist grundsätzlich möglich.
    • Liegt eine Einschätzung vor, wie viele Grundstücke tatsächlich verfügbar bleiben, wenn die Frist zum 31.12.2026 verstreicht? Es ist damit zu rechnen, dass einzelne private Eigentümer dann nicht mehr verkaufen wollen. Eine Erschließung wie geplant wäre dann nicht mehr möglich – lässt sich das Baugebiet in diesem Fall in einem neuen Zuschnitt erschließen?
      Wenn der B-Plan bis zum 31.12.2026 nicht in Kraft tritt, sind die Kaufverträge unwirksam. Inwieweit die Eigentümer bereit sind einen neuen Kaufvertrag zu schließen ist nicht bekannt.
    1. Gesamtbilanz für den Haushalt.
      Für den Haushalt 2027 wird ein Plandefizit von 2,37 Mio. € erwartet, und zwar einschließlich einer Erhöhung der Grundsteuer B um 174 Prozentpunkte. Der Kita- Beitrag in § 12 beruht auf einer Annahme zur Belegung (115 Wohneinheiten, 23 Plätze).
    • Kann die Verwaltung mit denselben Annahmen eine überschlägige
      Folgekostenrechnung vorlegen? Gemeint sind laufende Mehreinnahmen (Einkommensteueranteil, Grundsteuer B, Schlüsselzuweisungen abzüglich höherer Kreis- und Schulumlage) gegenüber laufenden Mehrkosten
      (Kinderbetreuung, Unterhalt von Straßen, Grünflächen und
      Regenrückhaltebecken), in mindestens zwei Szenarien und mit dem Jahr, ab dem sich das Baugebiet trägt. bspw. über projekt-check.de
      Kann kurzfristig nicht beantwortet werden.
    • Wie hoch ist erfahrungsgemäß der Anteil der Käufer aus Hüttenberg selbst, also ohne zusätzliche Einwohner?
      Hierüber sind keine Statistiken geführt worden
  • Mein letzter Kommentar zum Baugebiet Dollenstück.

    Vorab:

    Am Montag hat die Gemeindevertretung mit knapper Mehrheit und dem Motto „Augen zu und durch“ der Entwicklung des Baugebiet Dollenstück durch den Investor zugestimmt.

    Zu der fast unendlichen Geschichte des Baugebiets schreibe ich hier nichts mehr.
    Wer will, kann viel Text dazu hier im „Hüttenberg Blog“ nachlesen (im Suchfeld oben „Dollenstück“ eingeben).

    Dieses Jahr war Dollenstück lange kein Thema in der Gemeindevertretung
    Die August-Sitzung wurde abgesagt, da es „keine Themen gab“.

    Zum Ende des Jahre kam dann jetzt Hektik auf, da die Vorverträge des Investors zum Ankauf der notwendigen Ackerflächen bis zum 31.12.2026 befristet waren.
    Dieses Datum war aber schon lange bekannt!

    In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Oktober sollte dann alles geklärt und der Gemeindevertretung die Annahme der vorliegenden Verträge empfohlen werden.

    Hintergrund war die Mitteilung des Bürgermeisters, dass in der „Sporthallen-Sitzung“ am 19.10.2026 (zwei Wochen später) final zum Baugebiet abgestimmt werden müsse – weil das Baugebiet sonst nicht umgesetzt werden könne.
    Anmerkung: Die Gemeindevertretung tagt am 9. November und der Haupt-und Finanzausschusses am 16. November erneut – aber zu anderen Themen.

    In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zeigte sich dann, dass zumindest zwei Gemeindevertreter die Verträge gelesen und einige Seiten mit Fragen dazu vorab eingereicht hatten.
    Die Fragen von Hans Kleinschmidt wurden vom Bürgermeister in der Sitzung beantwortet.
    Die Antworten auf die Fragen von Andreas Kuhl wurden vom Bürgermeister am Freitag vor der Sitzung an die Gemeindevertreter verschickt.
    Das waren nochmal 9 Seiten Text.
    Die SPD beantragte, einen Absatz des Vertrages zu streichen. (siehe nächste Seite). Der Antrag wurde abgelehnt.
    Das Protokoll der Sitzung ist 17 Seiten + 9 nachgereichte Seiten = 26 Seiten lang.

    Der Ausschuss hat dann der Gemeindevertretung folgendes empfohlen:Der Ausschuss stimmt den vorliegenden Verträgen grundsätzlich zu.

    Die offenen Fragen aus dem Protokoll sollen mit dem Investor abgestimmt werden. Anschließend ist zu prüfen wie die Verträge entsprechend angepasst werden können.
    Anmerkung: Das wurde zwar in der Gemeindevertretung verlesen – hatte aber keinerlei Folgen oder Auswirkungen…

    Da es sich teilweise um grundsätzliche Fragen handelte, wäre es meiner Meinung nach notwendig gewesen, die Fragen mit den Antworten in den Fraktionen zu beraten und sich eine Meinung zu den nachgefragten Sachverhalten zu bilden – ggf. Änderungsanträge zu stellen.
    Dafür war aber wohl die Zeit bei dieser so wichtigen Entscheidung zu kurz.
    Eine Beratung/Diskussion in der Sitzung der Gemeindevertretung war nicht möglich, da dort jede/r nur ein Mal zum TOP reden darf.

    Fragen, die bei diesem Eilverfahren für mich offen geblieben sind
    (alle Gemeindevertreter/innen die zugestimmt haben, können sie sicher beantworten..):

    Das ursprüngliche Ziel des Baugebiets war, günstige Bauplätze für junge Hüttenberger Familien anbieten zu können.

    Was ist davon noch geblieben? 310 Euro pro qm Bauland.
    Im Vertrag mit dem Investor ist jetzt lediglich festgelegt, dass Grundstücksbewerbungen, die bei der Gemeinde eingehen, vorrangig zu berücksichtigen sind.
    Es ist aber nicht festgelegt, wie das umgesetzt werden soll und ob wie vorhandene Vergaberichtline (die meiner Meinung nach nochmal überarbeitet werden müsste) angewendet werden soll.

    Der Verwaltung liegen 260 Interessenbekundungen für Bauflächen vor, davon 120 von Hüttenberger Bürger/innen.
    Ich bin gespannt, wie viele davon jetzt tatsächlich im Baugebiet Dollenstück bauen werden. Die Eigenheim-Quote Deutschlands ist die niedrigste in der EU. Wer kann sich hier noch ein Haus für 500.000 – 800.000 Euro bauen?
    Nachdenkenswert: Bei diesen Baupreisen wird die Neubau-Miete in den Mehrfamilienhäusern des neuen Baugebiets auch nicht für jeden erschwinglich sein.

    Es gibt in Hüttenberg 195 unbebaute Grundstücke und eine hohe, nicht veröffentlichte Zahl von leerstehenden Häusern und Wohnungen in Hüttenberg.

    Das nimmt die Gemeindevertretung stillschweigend hin.
    Mit dem neuen Baugebiet wird sich das Interesse der Investoren, die bisher recht erfolgreich Innenverdichtung in den Ortskernen betrieben haben (Schaffung von neuen Wohnungen auf bestehenden Grundstücken) vielleicht auf leichter bebaubare Flächen im neuen Baugebiet richten.

    Der Bau eines Ärztehaus und eines Seniorenzentrum war ebenfalls ein wichtiges Argument für die Umsetzung des Baugebiets.
    Leider steht da im Vertrag nur „soll gebaut werden“. Mal sehen..

    Es gab (und gibt) – wieder einmal – keine Berechnung der Folgekosten vor einer Beschlussfassung.
    Der Investor zahlt aber nach § 12 des Vertrages 1,1 Millionen Euro zur Abgeltung von Folgekosten an die Gemeinde. Das wurde zunächst mit der Notwendigkeit begründet, einen Kindergarten für die Kinder aus dem Baugebiet bauen / erweitern zu müssen.
    Die Berechnung der Summe war nur schwer nachvollziehbar. Die Kinderzahlen sinken seit Jahren, in den Kindergärten sind Plätze frei..)
    Die SPD sah diese Umlage von Kindergartenkosten auf die Bauland-Kosten als schwierig an und beantragte, das zu streichen. Der Antrag wurde abgelehnt.
    Sicherlich gibt es auch Folgekosten für Feuerwehr, Hochbehälter, Verwaltung.. Sie wurden aber nicht beziffert.
    Letztendlich wurde dann mitgeteilt, die 1,1 Millionen Euro seinen nicht zweckgebunden..

    Wurden die Wünsche der Gemeinde bei der Gestaltung des Baugebiets berücksichtigt? Eine Arbeitsgruppe der Gemeinde hat zusammen mit einem Architekturbüro monatelang die Wünsche der Gemeinde zur Gestaltung des Baugebiets beraten.
    19 Wünsche sollen in die Planungen eingeflossen sein.
    Leider kann ich das nicht nachvollziehen, da ich die Liste der
    19 Wünsche der Arbeitsgruppe nicht finde. Es gibt auch keinen schriflichen Schlussbericht der Arbeitsgruppe.


    Warum gab es nicht mal eine Bürgerversammlung zum Thema „Baugebiet Dollenstück?“ Wie wurden die Bürger (insbesondere aus Rechenbach) an diesem großen Projekt beteiligt?

    Die Landwirte haben – meiner Meinung nach zu recht – die Eil-Festlegung der plötzlich erforderlichen 6 ha !! Ausgleichsfächen ohne Absprache scharf kritisiert.
    Hat die Gemeindevertretung dem vorab zugestimmt?
    Wurde jetzt das neue Baugebiet beschlossen, ohne dass das Ergebnis der öffentlichen Auslegung dieser Planungen bekannt war?

    Ein wichtiges Argument für die Umsetzung des Baugebiets war „wir brauchen mehr Wohnraum“. Meine Frage: Wer ist wir?
    In Hüttenberg entwickelt die Gemeinde schon seit Jahren – mit hoher Priorität den 2. Bauabschnitt des Baugebiets „Auf der Höll“ in Reiskirchen.
    In den letzten Jahren wurde eine hohe, leider nicht veröffentliche Zahl von neuen Wohnungen u.a. durch Innenverdichtung geschaffen.

    Die spannende Frage (die auch Michel Mack und Andreas Kuhl gestellt haben):
    „Welche Vorteile bringt das neue Baugebiet Dollenstück den Bürger/innen Hüttenbergs?“
    kann ich leider nicht beantworten.

  • Fakten zu der alten Sporthalle im OT HüttenbergHabe meine Ausführungen vom April 2026 aktualisiert..

    Fakten zu der alten Sporthalle im OT Hüttenberg –
    habe meine Ausführungen vom April 2026 aktualisiert..

    Die Sporthalle wird seit 1969 – also seit 57 Jahren ununterbrochen genutzt. In dieser Zeit wurde viel über Sanierung geredet und wenig getan.

    Jetzt ist die Sanierungs-Diskussion wegen der Auflage, dass für Spiele der
    2. Bundesliga mehr Sitzplätze geschaffen werden müssen, wieder in Gang gekommen.
    Wichtig: Auch unsere vielen anderen Handballmannschaften, die die Halle täglich nutzen, sind an einer Sanierung interessiert!

    Eine Sanierung kostet viel Geld.
    In Volpertshausen hat man das früh erkannt, ein (kostengünstiges) Gutachten durch den Landessportbund erstellen und Sanierungsmittel in den Gemeindehaushalt einstellen lassen.
    Inzwischen wurden 720.000 Euro Fördermittel bewilligt.

    Für die alte Halle im OT Hüttenberg hat die Gemeindevertretung
    im November 2025 erst einmal ein Gutachten für 80.000 Euro in Auftrag gegeben.
    Es soll geklärt werden, ob die Halle saniert, saniert und erweitert oder neu gebaut werden soll.

    Jetzt (Oktober 2026!!!) wird das Gutachten und ein Beschlussvorschlag, der Gemeindevertretung und den Bürger/innen vorgestellt.
    Der Gemeindevorstand soll jetzt beauftragt werden, weitere Gutachten für eine Sanierung mit Erweiterung in Auftrag zu geben…

    Irgendwie erinnert mich der bisherige Ablauf an die Hallenbad-Geschichte..

    Eine Sanierung– insbesondere der Duschen usw. ist im Interesse aller Mannschaften dringend erforderlich.
    Nachdenkenswert: Viele Schäden hätten durch die Einstellung eines Hausmeisters sicher verhindert werden können.
    Ich habe die Einstellung eines
    Hausmeisters mehrfach vergeblich angeregt.

    Bei einer Sanierung müsste auch das Heizungsproblem gelöst werden.
    Es gibt zwar zwei neue Heizkessel im Keller unter der Hallenbad-Ruine – aber das ist keine Dauerlösung. Die Heizung müsste auf der anderen Seite der Halle in der Nähe der Duschen installiert werden.

    Über ein Heizhaus für die Sporthallen und die Bürgerstuben (die Heizung dort ist auch sanierungsbedürftig) wird auch schon lange (nur) geredet.

    Für die Planung einer neuen Lüftungsanlage wurden schon mal 130.000 Euro Planungskosten in den Sand gesetzt, da die neue Lüftung dann nicht installiert wurde.

    Merke: Bei einer großen Sanierung erlischt vermutlich der Bestandsschutz der Halle – und dann müssen die neuen Brandschutz-Vorgaben beachtet werden.
    Ich weiß nicht, was der Brandschutz u.a. zu den Holz-Tribünen sagen wird..
    Eine Sanierung wird also sehr teuer –
    und es ist fraglich, ob es 2027 nochmal eine Bundesförderung gibt.

    Aber jetzt kommt ja die Forderung nach einer Sanierung mit Erweiterungder Halledazu, damit sie weiter für Spiele der 2. Liga genutzt werden kann.

    Natürlich müssten Sanierung und Erweiterung gemeinsam durchgeführt werden. Dann wird es aber noch teurer.
    Wie erweitern?
    Gut, es gibt es da noch die Fläche der Hallenbad-Ruine, die man ggf. in eine Erweiterung einbinden könnte. Aber die Hallenbad-Idee ist auch noch nicht gestorben…

    Schau Dir die Vorschläge im 80.000 Euro-Gutachten vor der Sitzung mal an:
    Sie stehen hier:
    https://huettenberg.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen?p_p_id=RisSitzung&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_RisSitzung_mvcRenderCommandName=%2Ftop-detail&_RisSitzung_sitzungId=196369&_RisSitzung_topId=1937630

    Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung: Variante 2


    Merke: Bei einer Sanierung mit Erweiterung ist die Halle nach den bisherigen Erfahrungen mit Bauvorhaben der Gemeinde auf lange Zeit nicht nutzbar. Ausweichmöglichkeiten?

    Neubau

    Also dann Neubau? Frage: Wohin?
    Die alte Halle abreißen und neu bauen? (Geht vielleicht sogar schneller als eine Sanierung mit Erweiterung).
    Neu an einer anderen Stelle in der Nähe bauen? (Wo? Die Möglichkeiten sind überschaubar).
    Vorteil: Wir könnten die alte Halle so lange weiter nutzen.
    Frage: Was wird aus der alten Halle, wenn ein Neubau steht?

    Großes Problem: Wo kommt das Geld für einen Neubau (ca. 20 Millionen Euro) her?

    Zum Thema Finanzierung:

    Wir müssen das neue Feuerwehrhaus bezahlen (5 Millionen),
    die Kinderbetreuung finanzieren (jährlich mehr als 4 Millionen Zuschussbedarf jährlich),
    die Gemeindestraßen sollen saniert werden – gerade läuft die jahrelang aufgeschobene und deshalb teure Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen in Weidenhausen – und es gibt immer noch kein öffentlich einsehbares Straßen-Schadenskataster als Grundlage für Entscheidungen!!,
    der Endausbau von Straßen in ehemaligen Baugebieten hängt nach,
    wir sanieren die Sporthalle in Volpertshausen (zum Glück mit Bundeszuschuss) –
    und die Erfahrung zeigt, dass unsere Kostenschätzungen immer von der Realität eingeholt werden (die Planer werden übrigens nach der Bausumme bezahlt, auch wenn sie steigt..)
    bis 2028 brauchen wir ein Nahwärmekonzept ­- gibt es da schon einen Plan der Klimamanagerin?

    Kurz gesagt: Es wird schwierig,
    zumal viele Beschlüsse der Gemeindevertretung meiner Meinung nach nicht nachgehalten werden.

    Gut, wir haben noch rd. 8 Millionen Euro Rücklagen –
    aber der Haushalt der Gemeinde ist aktuell mit mehr als 2 Millionen Euro im Minus.

    Bei den schon genannten Fragen zu Sanierung/ Erweiterung /Neubau ist auch zu beachten, dass die Gemeindevertretung zu Beginn des Jahres im dritten Anlauf beschlossen hat, die Flächen um die Sporthallen herum im Rahmen eines kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK, „Neue Mitte“) als „Starterprojekt“ neu zu gestalten.
    Ein wichtiger Punkt für die Entscheidung war, dass es Zuschüsse für die Planungen gab.
    Die Meinungen im OT Hüttenberg sind – insbesondere zu den bisherigen Planungen zur Neugestaltung der Parkflächen vor der Halle – geteilt.

    Eine Planung ist meiner Meinung nach auch schwierig, da u.a. die künftige Nutzung der Hallenbad-Fläche unklar ist und auch die Heizhaus-Frage endlich mal geklärt werden sollte –
    ggf. im Rahmen eines Modellprojekts zum 2028 fälligen „Kommunalen Wärmekonzepts“ für Hüttenberg.
    (Mein Vorschlag: Heizhaus für Sporthallen und Bürgerstuben mit Fernwärme-Anschluss-Möglichkeit der Wohn- und Geschäftshäuser gegenüber der Sporthalle, des ev. Gemeindezentrums usw.).


    Ich bin ansonsten immer noch der Meinung, dass man Außenanlagen erst planen sollte, wenn die Bauplanungen abgeschlossen sind.

    Eher unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung – gegen meine Stimme – 2025 beschlossen, die Parkfläche vor der ehemaligen Liegewiese zum Verkauf als Baufläche für ein Ärztehaus o.ä. Bereitzustellen.
    Sollte darüber nicht auch mal geredet werden???

    Für mich wäre es wichtig, dass die neue Gemeindevertretung zunächst einmal zusammen mit den Bürger/innen, Vereinen, Ortsbeirat einen verbindlichen Plan für einen geordneten, laufend nachgehaltenen Ablauf weiterer Aktionen festlegt.
    Mein Vorschlag:
    Sporthallen-Gutachten abwarten, Entscheidung treffen.
    Heizungs-Fragen und Heizhaus klären.
    Zukunft der Hallenbad-Fläche klären.
    Klären, ob wir eine Ärztehaus-Fläche auf dem Parkplatz brauchen.
    Neugestaltung der Außenanlagen planen.

    Für Dich auch??

    Und- ganz wichtig:
    Jemand finden, der all das federführend organisiert und begleitet. Sonst wird das nichts!!

  • Meine Zusammenfassung der Vergaberichtlinie für Baugrundstücke vom Juli 2023

    • Es gibt keine Ausschlusskriterien für bestimmte Personen.
    • Punktekriterien zum Familienstand:
      Mit einem Kind 4 Punkte,
      mit zwei Kindern 6 Punkte
      für jedes weitere Kind 1 Punkt.
    • Zwei Punkte bei 10 Jahren Hauptwohnsitz in Hüttenberg.

    • 2 Punkte für Personen mit einem GdB 50+ und
      pflegebedürftige Personen Pflegegrad 1
      + im Haushalt.
      Diese Regelung gilt sowohl für den Antragsteller als auch Mitglieder des Haushalts.

    • Ehrenamtliche Tätigkeiten – je ein Punkt
      Mitglied in kommunalen Gremien, auch auf Kreisebene;
      aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder
      in einer humanitären Hilfsorganisation;
      Vorstandsmitglied oder Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbildungsleiter oder vergleichbaren Tätigkeit in einem Verein;
      Mitglied des Kirchenvorstands, des Pfarrgemeinderats oder
      des Verwaltungsrats der Kirchengemeinde oder
      in einer vergleichbaren Tätigkeit in einer Religionsgemeinschaft.
      Es können Punkte gesammelt werden, bei Ausübung mehrerer Ehrenämter jedoch nur maximal drei Punkte.

    • Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr: Fünf Punkte.
      Diese Punkte können den maximal drei Punkten für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten hinzugerechnet werden.

    Der Haupt- und Finanzausschuss wird der Gemeindevertretung voraussichtlich empfehlen, die Vergaberichtlinie der Gemeinde bei der Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Dollenstück für Interessenten, welche sich bei der Gemeinde gemeldet und Interesse am Kauf bekundet haben, anzuwenden.

  • Mein Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.10.2026

    Beginn: 19:30 Uhr Ende: 21.50 Uhr

    Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
    Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

    TOP 1 Protokoll vom 15.06.2026

    Der Vorsitzende lässt über das Protokoll vom 15.6.2026 abstimmen.
    Es gibt keine Einwände.
    Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

    TOP 2 Finanzbericht zum 30.06.2026

    • Dr. Norbert Lang bittet Herrn Gronych bei dessen Ausführungen zum Investitionscontrolling, die Informationen aus Zeitgründen nicht einzeln zu erläutern.

      Vor der Sitzung schriftlich eingereichte Fragen der Grünen (Dierk Rink)-
      (Antworten werden vom Bürgermeister nachgeliefert – noch hier einfügen)

    ▪ Ist dieser Finanzbericht zum 30.06.2026 vollständig oder nicht? Sind alle finanziellen Vorgänge, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 30.06.2026 angefallen sind, verbucht und in dem Bericht enthalten?

    ▪ Aus dem Bericht geht hervor, dass in der Finanzabteilung Arbeitsrückstände 

    angefallen sind, die zu diversen Verzögerungen führen, auch bei diesem Finanzbericht.

    o Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden ergriffen, damit die 

    Rückstände abgearbeitet werden können?

    o Welche Priorisierungen wurden vorgenommen? Zum Beispiel: 

    Finanzberichte 2026, Haushaltsentwurf 2027 und Jahresbericht 2025? 

    Welche Aufgaben bleiben dadurch liegen?

    o Welche Auswirkungen hat dieser Arbeitsrückstand auf zukünftige Berichte  wie zum Beispiel dem Haushaltsentwurf 2027?


    Jahresbericht 2025

    In der Erläuterung zum Finanzbericht zum 30.06.2026 steht in Bezug auf den  Jahresabschluss 2025 folgender Satz:

    „Es sind jedoch noch nicht alle Abschlussbuchungen erfolgt, da der Finanzabteilung 

    nicht alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung gestellt wurden.“

    Uns würde interessieren, welche Informationen und Daten denn konkret fehlen und wer diese zur Verfügung stellen muss.
    Warum konnten diese Informationen und Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

    Beantwortung der Sitzung schriftlich eingereichte Fragen von Hans Kleinschmidt:

    Zitat aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushalt:
    Zu 1.§ 28 GemHVO Berichtspflicht- Komunalaufsicht- Auflagen:
    Nr. 2 „An Ihrem qualifizierten und aussagekräftigen Berichtswesen inkl. Baukostenkontrolle im Sinne der Regelungen des § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) möchte ich gerne wieder teilhaben und bitte Sie daher um entsprechende Zusendung innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zu dem Sie den Gremien berichten.“

    Nr. 3 „“Bis zum 31. März 2026 bitte ich um Mitteilung, in welchem Umfang die Kreditermächtigungen der Jahre 2023 bis 2025 in Anspruch genommen wurden.“

    Nr. 4 „Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 112 Abs. 5 HGO bis zum 31. Mai 2026 zu erfolgen. Die sich aus § 112 Abs. 5 HGO ergebenden Informa?onspflichten sind bis zum 20. Juni 2026 zu erfüllen.


    Fragen:
    (Antworten des Bürgermeisters in blau)

    Bitte die Personalsituation erklären. Wieviel Personen haben zu welchem
    Zeitpunkt die Gemeinde, besonders Finanzabteilung verlassen, dass
    Personalnöte entstehen.

    • Absatz 1) Bitte darstellen welche Sach- und Dienstleistungen noch offen sind und warum? Welche Risiken verbergen sich dahinter?
      Ansatz von 4,9 Mio € Sach- und Dienstleistungen
      Stand 06.10. sind 4 Mio € ausgegeben, Realisierungsgrad ist sehr hoch Inkl. Haushaltsausgabereste waren es 8,2 Mio.€ – wir liegen deutlich besser in der Realisierung wie in den letzten Jahren, werden es aber vermutlich nicht schaffen, alles abzuarbeiten. Also werden erneut HHausgabereste mit nach 2027 genommen werden. Durch Umstellung der Energielieferung werden wir die Ansätze für Energie zum Beispiel nicht erreichen, also Geld einsparen. Hinweis Absatz 3) Wie kommt es, dass der Finanzabteilung nicht alle Buchungen Fristgerecht zur Verfügung gestellt wurden? Wer trägt dafür, in der Verwaltung, die Verantwortung? Wie bereits gesagt haben wir in allen Abteilungen einen Arbeitsrückstand aufgrund von Krankheiten und Personalwechseln, daher kam eine verspätete Datenlieferung und eine verspätete Bearbeitung 3 Erträge Erträge Gewerbesteuer. Gibt es eine neue Prognose zur Gewerbesteuer, von wann ist die jetzige? Stand Finanzbericht 30.06. Stand 06.10.26 = 4,65Mio€ Ergebnis verm. 4,8Mio€ Erträge aus Grundsteuer A und B Grundsteuer, müssten nicht die Mindereinnahmen der Grundsteuer A zu Mehreinnahmen bei B führen? Nicht jede Minderung von A ist auf einen Wechsel in B zurückzuführen und bedeutet einen Mehrertrag dort
    • Kinderbetreuung Kto. 5421000 Zuweisungen vom Land bei nur 4,34% und Kto. 5421005 Kita Förderprogramme 0€. Erklärung?
      Die Zuweisungen kommen nicht stringent, auch hier ist es üblich, dass Zahlungen deutlich verspätet eingehen, eine Zuweisung ist fälschlicherweise doppelt gebucht worden, daher hier eine Mindereinnahme Gronych: Falsche Veranschlagung, Ansatz kommt gar nicht…

      Kto. 5422000 Zuweisungen ebenfalls nur 26,46% Erklärung? I-Maßnahmen werden erst später abgerechnet
    • Bitte die Ausschöpfungen unter 35% kurz erklären. Diese sind Mietwohnungen, Bauverwaltung, Kinderhaus Kunterbunt, Sporthalle Hüttenberg, Abwasserbeseitigung, Straße Wege/Plätze, Bürgerhaus Rechtenbach, DGH Kl. Rechtenbach, DGH, Weidenhausen kurz Es sind noch Abrechnungen von 250k€ aus der Hessenkasse offen aus dem Bereich Kanal sind noch 300k€ offen, wird vermutlich in den nächsten 3 Monaten ausgegeben werden

      6 Hessenkasse
      Welcher Restbetrag steht für die noch offenen Maßnahmen noch zur Verfügung? Ist sichergestellt, dass es nicht zu einem Verfall von Geldern kommt? Nach aktuellem Stand hoffen wir auf eine Punktlandung und alle Gelder ausgeben zu können. 7 Gemeindekasse Es stehen den Verbindlichkeiten (10.007.335€) nicht genügend Flüssige Mittel (9.457.025) entgegen. Differenz minus 550.310€. Auswirkungen? Was hat die GVT zum Gegensteuern für Möglichkeiten? Wodurch begründet sich die Abnahme der gebundenen Liquidität? Ebenfalls negativer Zahlungsmittelsaldo am 30.Juni mit minus 401.247 €. Das hat nichts miteinander zu tun…; Abnahme von Liquidität ist zur Jahresmitte normal; bis auf einen kleinen Kredit für Waldgeister (Auszahlung nach 30.06.) keine Kreditaufnahme sondern alles aus laufenden mitteln beglichen

      9 Ziele
      Wie will man sicherstellen, dass die unter Punkt 1 genannten Verwaltungsvorschriften (§4 Abs. 2 Satz 5 GemHVO und §28 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO) sowie Auflage 2 und 4 zur Haushaltsgenehmigung in Zukunft eingehalten werden? Wird nur möglich sein mit entsprechender Stellenmehrung Wie ist der Sachstand, zu der schon jahrelang geplanten, ILV? Wird nur möglich sein mit entsprechender Stellenmehrung 10 Ausblick Das Defizit verringert sich offenbar nur aufgrund unfertiger Bauten usw. Das ist ein trauriger Ausblick! Ja, Sie haben Recht Investitionscontrolling Zu Sporthalle Hüttenberg und Bürgerhaus fehlt es mir an einer koordinierten Planung um Kosten zu sparen. Diese großen Gebäudekomplexe müssen dringlichst einer gemeinsamen, wie ursprünglich geplant, Wärmeplanung unterzogen werden. Ein gemeinsames Koordiniertes Vorgehen mit entsprechender Gesamtplanung ist durch die Gemeindevertretung nach einem entsprechenden Statement von Ihnen abgelehnt worden. Ich kann hier kein Versäumnis der Verwaltung erkennen.
    • Zinsvergünstigter Kredit der WI-Bank,
      Zu dem Zeitpunkt gab es keine Förderungen Gesamtergebnisrechnung und Finanzrechnung Handelt es sich hier, Hinweis in roter Schrift, auch um Angaben zum 30.6.2026? Anfang Haushaltsjahr 10.007.335,20 Ende Haushaltsjahr 8.468.860,13 Saldo minus 1.538.475,07 Ist das das zu erwartende Jahresdefizit? Das Jahresdefizit ist das des FinanzHH

    Der Bürgermeister schlägt vor, den Stichtag für den Finanzbericht auf den 30.8.2027 (also nach Sommerferien und Urlaubszeit) zu verschieben und damit die Finanzabteilung zu entlasten. Das sei rechtlich möglich.

    Michael Mack möchte es bei dem Stichtag 30.6.2027 belassen, wenn sichergestellt ist, dass alle Zahlen bis zu diesem Termin vorliegen und zeitnah eine Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet, in welcher der Finanzbericht beraten werden kann.
    In einer Verschiebung des Berichtstermin auf den 30.8.2026 sieht er wenig Sinn, da im Juli 2027 Sommerferien sind und damit Urlaubszeit ist.
    Bei einer Verschiebung muss aber seiner Meinung nach ebenfalls sichergestellt sein, dass dann am 30.8.2027 alle Zahlen vorliegen und der Finanzbericht auch zeitnah von der Gemeindevertretung beraten werden kann.
    Eine Verschiebung müsste in der Gemeindevertretung beraten werden.

    Michael Mack fragt nach dem Sachstand „3,3 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die Gemeinde“.
    Der Bürgermeister teilt mit, das Geld sei noch nicht abgerufen worden, da noch nicht beraten wurde, für welche Projekte die Mittel eingesetzt werden sollen.
    Darüber müsse die Gemeindevertretung noch beraten und abstimmen.

    Weiter fragt Michael Mack, wie hoch die aktuellen Rücklagen der Gemeinde sind.
    Der Bürgermeister beziffert die Rücklagen auf rd. 8 Millionen Euro.

    Der Vorsitzende fragt den Bürgermeister, ob eine Abstimmung zum TOP erforderlich ist. Der Bürgermeister verneint dies, da der Finanzbericht lediglich von der Gemeindevertretung zu Kenntnis zu nehmen sei.

    Der Vorsitzende wird die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses Ausschusses informieren.

    TOP 3 Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im OT Rechtenbach
    hier: Grundstückskauf- und städtebaulicher und Erschließungsvertrag

    Vor Beginn der Beratungen erklärt sich der Vorsitzende des Ausschusses als Befangen, übergibt die Sitzungsleitung an Hans Kleinschmidt und verlässt der Raum.

    Nach Aufruf des TOP durch Hans Kleinschmidt regt Dr. Norbert Lang an, die Beratungen auf die in den Vorlagen markierten Änderungen zu begrenzen, da alle anderen Punkte schon bekannt seien.

    Hans Kleinschmidt teilt mit, er habe auch grundsätzliche Fragen, die er geklärt haben möchte. Er fragt, ob er diese Fragen auch als Vorsitzender stellen könne.
    Dagegen werden keine Einwände erhoben.

    Auch Andreas Kuhl meldet Redebedarf zu grundsätzlichen Fragen an.
    Er teilt mit, er habe einen umfangreichen Fragebogen per Mail an die Verwaltung geschickt, dieser sei – ggf. durch einen Fehler bei der Empfängerangabe – nicht rechtzeitig dort angekommen.
    Er bittet, die Fragen noch zu beantworten und die Antworten dem Protokoll der Sitzung beizufügen, damit sie die Gemeindevertreter/innen noch vor der Sitzung der Gemeindevertretung lesen können.

    Der Bürgermeister schlägt vor, zunächst die Änderungen im Städtebaulichen Vertrag und danach grundsätzliche Fragen zu beraten.
    Der Vorsitzende stimmt diesem Vorgehen zu.

    Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wegen technische Probleme erläutert der Bürgermeister zunächst zu Punkt 2 des Städtebaulichen Vertrages, dass die Gemeinde aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (Vorkaufsrecht) eine Nachzahlung an den ehemaligen Besitzer eines Grundstücks leisten muss.

    Anschließend erläutert der Bürgermeister zu § 7 Abs. 9, dass ggf. die Kosten zur Erweiterung des Hochbehälters teilweise von der Gemeinde mit getragen werden müssen, da der Hochbehälter alt ist und sich der Wasserbedarf durch zusätzliche Baugebiete, Neubauten usw. erhöht hat.
    Die Höhe einer evtl. finanziellen Beteiligung der Gemeinde muss noch geklärt werden.

    Lt. Vertrag sind auch sonstige Kosten, die ggf. beim neuen Regen-Rückhaltebecken aufgrund von Vorgaben für das angrenzende Gewerbegebiet anfallen, von der Gemeinde zu tragen.
    Auch hier müssen noch grundsätzliche Fragen zu „sonstigen Kosten“ geklärt werden.

    Zu § 8 erläutert der Bürgermeister, dass keine Baumaßnahmen für den Feldweg in der Verlängerung der Gartenstraße vorgesehen sind.

    Der Bürgermeister teilt zu § 11 Abs. 3 („Der Investor ist verpflichtet Grundstücksbewerbungen, die bei der Gemeinde eingegangen sind bzw. noch eingehen vorrangig zu berücksichtigen“) mit, die bereits beschlossenen Vergaberichtlinien seien evtl. rechtlich angreifbar.
    Da aber ein Verfahren zur Vergabe dieser Grundstücksbewerbungen notwendig ist, sagt der Bürgermeister zu, die vorliegenden Vergaberichtlinien bei der Vergabe der Grundstücke anzuwenden, wenn die Gemeindevertretung das so beschließt.

    Die Formulierung in § 7 Abs. 8 („Hinsichtlich der Abwasserbeiträge gilt, dass diese vom Investor dergestalt satzungsgemäß im Wege der Vorausleistung/endgültigen Veranlagung oder Ablösung vor Verkauf von Baugrundstücken durch den Investor erhoben werden, als dass der Investor berechtigt ist, den Aufwand gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 für die Grundstücksentwässerung Schmutzwasser und 50% des Regenwasserkanals (und damit nicht die Straßenentwässerung) von der Summe der Beiträge brutto abziehen darf“) wird diskutiert.
    Der Bürgermeister erläutert, damit solle festgelegt werden, dass die Gemeinde keine weiteren Abwasserbeiträge erheben kann (der Investor übernimmt die gesamte Erschließung).
    Ist der Investor berechtigt, Abwasserbeiträge zu erheben? Das Verfahren muss noch abschließend geklärt werden.

    Bei der Formulierung in § 7 Abs. 10 „Die Frist zur Fertigstellung der Erschließungsstraßen beträgt 6 Monate, nachdem 90 % der Hochbauten im Vertragsgebiet hergestellt sind“ sollte der Begriff „hergestellt“ genauer definiert werden. Wie werden z.B. Grundstücke behandelt, die zunächst im Besitz des Investors bleiben (Seniorenwohnheim, Ärztehaus..)?

    Der Bürgermeister erläutert zu § 12 Abs. 3, („Der Investor zahlt daher an die Gemeinde zur Abgeltung dieser Investitionskosten einen Betrag von 1.155.038,00 € brutto“), dass die Sätze a,b und c eingefügt wurden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wenn z.B. einzelne Grundstücke zunächst nicht verkauft werden können.
    Grundlage der Berechnungen ist lt. Bürgermeister die Zahl und nicht der Wert der Grundstücke.

    Beantwortung der vor der Sitzung schriftlich eingereichte Fragen von Hans Kleinschmidt: (Antworten des Bürgermeisters in blau)

    Der Begriff Seniorenwohnen ist sehr breit gefächert. Welche Art ist die Planung des Investors hier, gibt es Vorgaben der Gemeinde?

    Der Bereich ist im Bebauungsplan als urbanes Gebiet ausgewiesen, dort kann ein Seniorenwohnheim gebaut werden. Derzeit haben weder die Gemeinde, noch der Investor einen Betreiber oder Investor, der das Gebäude herstellt. Es gibt eine Planung durch den Investor, ob er es selbst ausführen möchte, ist derzeit nicht bekannt.

    §2 Bestandteile des Vertrages
    Der Planungsstand 18.08.2026 (Anlage 2) ist der Vorlage nicht angehängt. Auch in den Unterlagen GVT 14.09.26 konnte ich ihn nicht finden. Ohne einen aktuellen Plan kann ich keine Entscheidung treffen.

    Hat sich geklärt.

    §3 Planungsleistungen des Investors
    Zu 1 Wo und wie und wo kann man erkennen welche Vorgaben der Arbeitsgruppe in die Pläne aufgenommen wurden?

    Der 19 Punkte Plan der Arbeitsgruppe ist durch das Planungsbüro in den Bebauungsplan übersetzt worden. In der Vorstellung des Bebauungsplans in der GVT ist Herr Wolf / Frau Will auf die Umsetzung der 19 Punkte eingegangen.

    Zu 4 a und g Wie und wo sind die Bürger beteiligt worden?
    Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Offenlage des Bebauungsplanes.

    Werden die Bürger noch vor der Unterschrift des Vertrages, wie gefordert, noch in einer Bürgerversammlung unterrichtet?
    Die Bürgerversammlung steht ja sowieso noch für dieses Jahr aus.
    An mich als BGM ist diese Forderung noch nicht herangetragen worden. Die einladende Person zu einer Bürgerversammlung ist der Vorsitzende der GVT. Mit diesem wäre ein solcher Wunsch abzusprechen. Eine Vorstellung des Bebauungsplanes in einer solchen Veranstaltung wäre kein Problem.

    §4 Leistungen der Gemeinde
    Zu d Hier ist die Gemeinde gefordert die Bürger, auch in Form einer Bürgerversammlung, zu unterrichten.
    Nein! Die Verfahrensschritte sind im BauGB geregelt eine Bürgerversammlung ist nicht aufgeführt und kann auch keine Pflicht sein, da für eine Bürgerversammlung die alleinige Zuständigkeit beim Vorsitzenden der GVT und nicht im BauGB liegt.

    §7 Erschließung
    Zu 1. Ist hier eine fundierte Wärmeplanung vorgesehen? Gab es dazu Vorgaben im Arbeitskreis?
    Ein kaltes Nahwärmenetz war zwar Wunsch der Arbeitsgruppe. Der Investor und auch die EAM haben es in gemeinsamer Sitzung eher kritisch für die Vermarktbarkeit gesehen, daher ist es nicht als Fixpunkt des AK beschlossen worden. Es sollte eine gebietsbezogene Lösung geben. Die Planung der dezentralen Lösungen wurde durch den Investor in Zusammenarbeit mit der EAM erarbeitet. Hier können Lösungen mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Wallbox zur Miete oder Kauf angeboten werden. Für die Großprojekte wie Ärztezentrum und Seniorenwohnanlage ist eine Versorgung über Erdbohrung und Wärmepumpe in Aussicht gestellt, aber nicht vertraglich fixiert worden.

    Ein Trassensummenplan ist den Gemeindevertretern, in digitaler Form, zugänglich zu machen.
    Ein Trassensummenplan wird erst im Rahmen der Erschließungsplanung erstellt. Für die Entscheidungsfindung der Gemeindevertreter war er bisher in keinem Baugebiet notwendig, da seine Erstellung lange nach der Entscheidung der GVT gemacht wird.

    Zu 2. In der Auflistung vermisse ich die Straßenbeleuchtung!
    Kann gerne ergänzt werden. Es ist allerdings unstrittig, dass der Investor die Straßenbeleuchtung herstellen muss.

    Zu 4. Ist dieses RRB (Regenrückhaltebecken) nicht als Stauraumkanal (Kein Landfraß) auszuführen?
    1. In der Herstellung nicht wirtschaftlich,
    2. Enorme Folgekosten
    3. Baulich nur schwer darstellbar, da der Kanal in Waage sein muss, das Gelände aber stark hängig ist
    4. Ein Teil des Einstauvolumen ist bereits im bestehenden Kanal nachgewiesen worden.

    Zu 6. Gibt es eine Liste mit Stoffen die keinesfalls verwendet werden dürfen?
    Es gibt keine Negativliste, es soll verhindern kontaminiertes Material, welches nicht der gängigen Norm zum Beispiel zur Verfüllung entspricht eingebaut wird.

    Zu 9. Hier ist ja noch Klärungsbedarf was letztendlich zur Ausführung kommt. Wann ist mit einer endgültigen Klärung zu rechnen?
    Zum Ende der Offenlage wird feststehen, was behördlicherseits gefordert wird. Der ZMW entwickelt seine Maßnahmen bei der Erstellung einer Bachelor-Arbeit. Dies kann bis Ende des Jahres dauern. Die Anforderungen an das Regenrückhaltebecken können final erst mit der Einleitegenehmigung bestimmt werden.

    §11 Verkaufspreis erschlossener Baugrundstücke und
    Bauverpflichtung der Baugrundstückserwerber
    Zu 2. Die Anlage 3 ist nicht in den erhaltenen Unterlagen vorhanden. Sie ist zeitnah nachzureichen.

    Der Erhalt der Anlage ist geklärt.

    Zu 3. Die Vergaberichtlinien der Gemeinde Hüttenberg sind mit keinem Wort erwähnt. Sie sind unter diesem oder einem gesonderten Punkt aufzunehmen.
    Die Formulierung ist „die Bewerbungen, welche bei der Gemeinde eingegangen sind, sind vorrangig zu bedienen. Bei der Datenweitergabe an den Investor nehmen wir verwaltungsseitig eine Sortierung vor…

    Fragen Hans Kleinschmidt zum Grundstückskaufvertrag

    Zu 2) Hier bitte die Preisfindung erklären.
    Der Ankaufspreis ist der gleiche, den alle Eigentümer im Bereich Dollenstück IV erhalten haben. In Anbetracht der früheren Ankaufpreise für Rohbauland von 25€ und den derzeitigen Bodenrichtwert von ca. 1,40€/m² erscheint der Preis als auskömmlich.

    Zu 4) ist das Grundstück Flur 19 Flurstück 175 (im Besitz der Gemeinde) definitiv nicht verpachtet? Gibt es auch zu den Wegeflächen keinen Pachtvertrag?
    Durch die Gemeinde ist das Grundstück nicht verpachtet worden. Wegeflächen sind grundsätzlich nicht verpachtet.

    Zu XI 1) Warum ist der als Anlage 1 genannte Bebauungsplan nicht als Anhang beigefügt? Bitte nachholen.
    Bereits am 10.09.2026 per Mail durch Frau Knebel an alle versandt.

    Fragen Andreas Kuhl
    (Antworten des Bürgermeisters werden noch eingefügt, wenn er sie verschriftlicht hat)

    1.41

    A. Vertrag

    1. Herkunft der Änderungen.
    Laut Niederschrift vom 14.09.2026 gingen am 11.09. Änderungswünsche des Investors ein, die Verwaltung und Gemeindevorstand damals noch nicht bewerten konnten. Welche der Änderungen gegenüber der Fassung vom 09.09. gehen auf den Investor zurück – insbesondere § 7 (sonstige Kosten am Regenrückhaltebecken trägt die Gemeinde), § 8 (Zusatz „ausgelöst durch dieses Baugebiet“, Zusicherung zum Feldweg Verlängerung Gartenstraße), § 11 Nr. 3 (Streichung der Vergabekriterien) und § 12 Nr. 3 (Schlussrate an 80 % Vermarktungsstand statt Bezugsfertigkeit) –, und wie bewertet die Verwaltung sie heute?

    2. § 12 – Fälligkeit und Sicherung des Folgekostenbeitrags.
    Dass Eigenbebauung jetzt mitzählt, ist eine Verbesserung. Offen bleibt: Die Raten (50 / 20 / 30 % bei 50 / 70 / 80 % Vermarktungsstand) haben keinen spätesten Zahlungstermin und keine Sicherheit; Eigenbebauung zählt erst ab „abschließender Fertigstellung“. Wird eine Schwelle nicht erreicht, wird die Rate nie fällig – die Schlussrate allein beträgt rund 346.500 €. Bis wann sind die Raten spätestens zu zahlen, und wie sind sie gesichert?

    Der Preisdeckel von 310 €/m² gilt nach § 11 Nr. 1 nur „im Rahmen des ersten Verkaufs von Baugrundstücken“. Gilt er auch, wenn der Investor selbst bebaut und fertige Häuser veräußert?

    3. § 11 Nr. 3 – Vorrang ohne Maßstab.
    Bewerbungen bei der Gemeinde sind „vorrangig“ zu berücksichtigen; der Halbsatz „nach den Vergabekriterien der Gemeinde“ ist gestrichen. Am 02.03.2026 teilte die Verwaltung dem Bau- und Verkehrsausschuss mit, die Kriterien würden „noch beraten und beschlossen“ und der Kriterienkatalog werde „vom Investor eingehalten“. Warum wurde der Verweis gestrichen, und wann beschließt die Gemeindevertretung Vergabekriterien, die Vertragsbestandteil werden?

    4. § 8 – Knoten L 3054 / Gießener Straße.
    Die Vorlage hält fest, dass bei unzureichender Lösung „über eine Nachrüstung einer Lichtsignalanlage nachgedacht werden“ soll; Hessen Mobil hat am 26.01.2026 festgelegt, dass spätere Maßnahmen „zu Lasten“ der Gemeinde gehen. Die

    Kostentragung des Investors gilt jetzt nur für Maßnahmen, die „durch dieses Baugebiet ausgelöst“ sind. Wer trägt die Kosten einer späteren Ampel oder eines Kreisels, wenn der Investor die Auslösung bestreitet?

    Welche Tragweite hat die Zusicherung der Gemeinde zum Feldweg in Verlängerung der Gartenstraße?

    5. § 7 – Regenrückhaltebecken und Wasserversorgung.
    Das RRB soll nun oberhalb der L3360 entstehen; „sonstige Kosten“, die nicht mit der Erschließung zusammenhängen, trägt die Gemeinde. Die Einzäunung ist laut Vorlage noch offen. Zudem muss nach Auskunft des ZMW der Hochbehälter Rechtenbach „voraussichtlich erweitert werden“.

    Nach welchem Maßstab wird zwischen Investor- und Gemeindeanteil abgegrenzt, mit welcher Größenordnung rechnet die Verwaltung, und ist der Grunderwerb für den neuen Standort gesichert?

    Wer trägt die Kosten der Einzäunung und einer Erweiterung des Hochbehälters, und warum ist dazu nichts im Vertrag geregelt?

    6. § 12 – Kita-Beitrag auf Basis von 115 Wohneinheiten.
    Der Beitrag von 1.155.038 € beruht auf 115 WE und 23 Plätzen. Laut Vorlage werden in WA 6A und WA 6B nun bis zu 6 Wohneinheiten zugelassen und im Urbanen Gebiet 1 drei statt zwei Vollgeschosse – die Zahl der Wohneinheiten steigt also. Zugleich sind nach dem Bericht im Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt vom 31.08.2026 derzeit 65,5 Kita-Plätze nicht belegt.

    Warum fehlt eine Nachberechnung je zusätzlicher Wohneinheit?

    Für welche konkrete Maßnahme ist der Betrag vorgesehen, und wie wird die nach § 11 Abs. 2 BauGB erforderliche Kausalität angesichts freier Plätze begründet?

    7. Ökopunkte und gemeindeeigene Flächen für den Ausgleich.
    § 8 Nr. 7 legt die Kosten des Ausgleichs dem Investor auf. Die Gemeinde stellt dafür aber eigene Werte bereit: 178.556 Ökopunkte aus ihrem Ökokonto und rund 27.199 m² gemeindeeigene, verpachtete Flächen für die Blühflächen. Dazu enthält der Vertrag weder Vergütung noch Nutzungsentgelt noch Sicherung. Im Ältestenrat am 09.09.2026 ist die Frage „Wer beschließt die Ausgleichsflächen?“ als offen protokolliert.

    Mit welchem Wert werden Ökopunkte und Flächen angesetzt, und warum werden sie unentgeltlich zugeordnet?

    Wer trägt Pachtausfall, Pflege und Monitoring auf Dauer, und wie wird die Nutzung gesichert?

    Wer entscheidet über die Bereitstellung, und wann wird sie der Gemeindevertretung

    vorgelegt? Trifft es zu, dass hierzu bereits ein Beteiligungsverfahren bekannt gemacht wurde?

    8. Teil A XI Nr. 5 und 6 – Frist und Verzichtsrecht.
    Der Schwebezustand endet spätestens am 31.12.2026. Die Offenlage endet am 09.10.2026; Abwägung, Satzungsbeschluss und die Genehmigung der FNP-Änderung durch das RP Gießen stehen aus. Der Käufer kann einseitig auf die aufschiebende Bedingung verzichten, obwohl Preisdeckel und Folgekostenbeitrag nach § 14 Nr. 1 erst mit Bekanntmachung des Bebauungsplans wirksam werden.

    Was geschieht, wenn der Bebauungsplan nicht bis 31.12.2026 in Kraft tritt?

    Warum bleibt das einseitige Verzichtsrecht bestehen?

    9. Beschlussgegenstand, Wertermittlung und Nettoerlös.
    Der Beschlussvorschlag stimmt nur dem „städtebaulichen und Erschließungsvertrag“ zu; der Verkauf der Gemeindeflächen (Teil A: 8.283 m² zu 40 €/m², 331.320 €) ist nicht erfasst.

    Soll der Beschluss Teil A einschließen, und auf welche Wertgrenze der Hauptsatzung stützt sich das Zustimmungserfordernis?

    Liegt eine Wertermittlung für die Gemeindeflächen vor? Die Bodenrichtwerte der angrenzenden Wohngebiete liegen bei 175 bis 220 €/m².

    Wie hoch ist der Nettoerlös nach Abzug aller Nachzahlungen? Für das Flurstück 175 (1.969 m²) bleibt die Gemeinde zu 32 €/m² Nachzahlung verpflichtet; es verbleiben
    8 €/m².

    10. Sicherheiten und rechtliche Prüfung.
    Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt 10 % der Erschließungskosten, ist erst mit Baubeginn zu übergeben und kann nach Abnahme gegen 5 % Gewährleistung getauscht werden; Rückgabe gestaffelt nach Gewerken. Vertragspartner ist eine eigens gegründete Projekt-GmbH.

    Wie hoch sind die erwarteten Erschließungskosten, und gibt es eine Patronatserklärung oder Haftungszusage der Muttergesellschaft?

    Wurde die aktuelle Fassung juristisch geprüft, auch vergaberechtlich, und durch wen?

    11. Beurkundung.
    Ich bitte um Bestätigung, dass die Beurkundung erst nach dem Beschluss der Gemeindevertretung erfolgt und bis dahin keine die Gemeinde bindende Erklärung abgegeben wurde.

    B. Bedarf, Zielgruppe, Innenentwicklung

    12. Wem dient das Baugebiet? Das RP Gießen hat am 02.02.2026 u. a. den Bedarfsnachweis, ein Baulückenkataster und die Angabe verlangt, wie viele der 260 Interessenten Hüttenberger sind.
    Wie viele der 260 Interessenten wohnen in Hüttenberg?

    13. Baulücken und Leerstand.
    Der Bürgermeister nannte am 19.05.2025 „inzwischen 94 Baulücken“; in der Aktuellen Stunde am 03.08.2026 wurde über die Anschreiben an die Eigentümer in Rechtenbach berichtet.

    Liegt das vom RP verlangte Baulückenkataster vor, und was haben die Anschreiben ergeben (Anzahl angeschrieben, Rückmeldungen, verfügbar gewordene Grundstücke)?

    14. Innenentwicklung und Zuschnitt.
    § 1a Abs. 2 BauGB verlangt den Vorrang der Innenentwicklung; das KEK vom Februar 2026 sieht im Scheunenkranz „ein großes Potenzial“ für Wohnraum.

    Wie ist dieser Belang in der Abwägung dokumentiert, und wurde ein geänderter Zuschnitt geprüft (abschnittsweise Entwicklung, kleinere Grundstücke, Geschosswohnungsbau)?

    Liegt eine Einschätzung vor, wie viele Grundstücke tatsächlich verfügbar bleiben, wenn die Frist zum 31.12.2026 verstreicht? Es ist damit zu rechnen, dass einzelne private Eigentümer dann nicht mehr verkaufen wollen. Eine Erschließung wie geplant wäre dann nicht mehr möglich – lässt sich das Baugebiet in diesem Fall in einem neuen Zuschnitt erschließen?

    15. Gesamtbilanz für den Haushalt.
    Für den Haushalt 2027 wird ein Plandefizit von 2,37 Mio. € erwartet, und zwar einschließlich einer Erhöhung der Grundsteuer B um 174 Prozentpunkte.
    Der Kita-Beitrag in § 12 beruht auf einer Annahme zur Belegung (115 Wohneinheiten, 23 Plätze). Kann die Verwaltung mit denselben Annahmen eine überschlägige Folgekostenrechnung vorlegen? Gemeint sind laufende Mehreinnahmen (Einkommensteueranteil, Grundsteuer B, Schlüsselzuweisungen abzüglich höherer Kreis- und Schulumlage) gegenüber laufenden Mehrkosten (Kinderbetreuung, Unterhalt von Straßen, Grünflächen und Regenrückhaltebecken), in mindestens zwei Szenarien und mit dem Jahr, ab dem sich das Baugebiet trägt.
    bspw. über projekt-check.de

    Wie hoch ist erfahrungsgemäß der Anteil der Käufer aus Hüttenberg selbst, also ohne zusätzliche Einwohner?

    Weitere Fragen

    Zu § 12 Abs. 3 („Der Investor zahlt daher an die Gemeinde zur Abgeltung dieser Investitionskosten einen Betrag von 1.155.038,00 € brutto“), stellt Volker Breustedt die Frage, ob eine Umlage der Kindergarten-Kosten auf die Grundstückspreise möglich, notwendig und rechtlich abgedeckt ist.
    Argument: Damit könnte man künftig alle möglichen Kosten auf den Baulandpreis umlegen.
    Argument: Mit dieser Regelung werden die Kosten für den Kindergarten auf die Grundstückskäufer umgelegt. Der Kindergarten-Bau ist aber eine Aufgabe der Gemeinde?
    Argument: Die Umlage der Kindergarten-Kosten verteuert den qm-Preis der Grundstücke erheblich – und es war Ziel, günstiges Bauland zu schaffen.

    Volker Breustedt beantragt deshalb, § 12 Abs. 3 aus dem Stadtebaulichen Vertrag zu streichen.

    Der Bürgermeister erläutert, die Kosten für den Kindergarten seien Folgekosten des Baugebiets, welche auf die Grundstückskäufer umgelegt werden könnten. Die Abgeltungs-Summe von 1.155.038,00 € sei durch die Verwaltung ermittelt worden.

    Frage: Was geschieht mit den Investitionskosten, wenn der Kindergarten nicht gebaut wird (sinkende Kinderzahlen..) ?
    Dr. Norbert Lang erläutert: Durch das Baugebiet entstehen der Gemeinde Folgekosten für die Kinderbetreuung. 80 % der Kindergartenkosten werden durch die Gemeinde finanziert. Wenn kein neuer Kindergarten gebaut wird, entstehen dennoch Kosten – z.B. für die Erweiterung bestehender Kindergärten.

    Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Volker Breustedt, § 12 Abs. 3 aus dem Städtebaulichen Vertrag zu streichen. abstimmen.
    Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

    Michael Mack fragt, welchen Nutzen das neue Baugebiet nach aktuellem Sachstand für die Hüttenberger Bürger hat.
    Der Baulandpreis sei für junge Familien relativ hoch.
    Ein Ärztehaus und ein Seniorenzentrum SOLLEN (nicht müssen) lt. Vertrag gebaut werden.

    Der Bürgermeister erläutert:

    • Zum Bau des Seniorenzentrums laufen Gespräche.
    • Beim Ärztehaus wird über einen Bau nach dem Breitscheider Modell (Die Gemeinde baut das Ärztehaus) nachgedacht.
    • Es wird – wenn auch teures – Bauland für junge Familien geschaffen
    • Der Trend geht aber in Richtung Doppel- und Mehrfamilienhäuser – als Schaffung von (Miet-) Wohnraum
    • Im Seniorenwohnheim solldingend benötigter alters- und behindertengerechter Wohnraum geschaffen werden –
      Das Projekt „Alte Käserei im OT Hüttenberg kommt nicht voran, es gibt viele Häuser, in welchen nur noch wenige alte Menschen wohnen. Wenn für diese Menschen angemessener Wohnraum geschaffen wird, kommt ggf. Bewegung in den Wohnungsmarkt.

    Andreas Kuhl sieht auch die Notwendigkeit, neuen Wohnraum zu schaffen. Er zeigt aber auch auf, dass viele Häuser in der Gemeinde leer stehen (Tendenz steigend) und 195 Bauplätze nicht bebaut sind.

    Er vermisst im Städtebaulichen Vertrag eine Absicherung gegen spekulativen Weiterverkauf von Grundstücken und Häusern.

    Der Bürgermeister hält den spekulativen Weiterverkauf von Grundstücken durch die Bauverpflichtung für unwahrscheinlich.


    Der Bürgermeister erinnert daran, dass die Vorverträge des Investors zum Ankauf der Grundstücke zum 31.12.2026 auslaufen und die Zeit für weitere Anpassungen der Verträge sehr kurz ist.

    Abschließende Stellungnahmen

    Hans Kleinschmidt hält es für sehr wichtig, die Bürger/innen zu den Beratungen in Ausschuss und Gemeindevertretung zu informieren.
    Dierk Rink berichtet, die Grünen seien zur Umsetzung des Baugebiets geteilter Meinung. Für das Baugebiet spreche, dass es nach der langen Planungszeit ein Ergebnis geben müsse. Dagegen spächen die hohen Baulandpreise und die jetzt hinzugekommenen Ausgleichsflächen.
    Die Grünen werden in der Gemeindevertretung nicht einheitlich abstimmen.

    Sebastian Bagsik von „Nah dran“ stellt fest, es gebe in der Gemeinde sehr wenig bezahlbaren Wohnraum. Er ist dafür, das Projekt jetzt „durchzuziehen“.

    Dr. Norbert Lang (FWG) schließt sich dem an. Er sieht im Bau von

    Mehrfamilienhäusern eine Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen. Ihm ist auch die Schaffung von altersgerechten Wohnungen wichtig.

    Andreas Kuhl möchte erst nach Beantwortung seiner Fragen entscheiden.
    Er fragt den Bürgermeister, ob anhand einer Gesamtbilanz festgestellt werden kann, welche Auswirkungen das neue Baugebiet auf den Haushalt der Gemeinde hat?
    Der Bürgermeister meint, das sei nicht machbar.
    Nach Meinung Dr. Norbert Lang verursacht jeder neue Einwohner zusätzliche Kosten im Haushalt.

    Es wird diskutiert, wie sich aus der Beantwortung der vielen Fragen entstehende Änderungsvorschläge/anträge in die vorliegenden Verträge einarbeiten lassen.

    Der Bürgermeister zeigt auf, dass alle Änderungen mit dem Investor abgestimmt werden müssen.

    Der Vorsitzende bittet, eine Empfehlung für die Gemeindevertretung zu formulieren.

    Volker Breustedt formuliert folgenden Empfehlung:

    Der Ausschuss stimmt den vorliegenden Verträgen grundsätzlich zu.
    Die offenen Fragen aus dem Protokoll sollen mit dem Investor abgestimmt werden. Anschließend ist zu prüfen wie die Verträge entsprechend angepasst werden können.
    Der Ausschuss stimmt dieser Empfehlung mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und einer Enthaltung zu.

    Hans Kleinschmidt gibt die Sitzungsleitung ab.
    Lasse Schmidt wird hereingerufen und übernimmt die Sitzungsleitung.

    TOP 4 – Mitteilungen und Anfragen

    Der Vorsitzende teilt mit, dass am 31.10.2026 eine Klausurtagung des HuF geplant sei. Weitere Infos folgen.

    Der Bürgermeister teilt mit, dass die Sanierung der Toiletten im DGH abgeschlossen ist.

    Klaus-H. Weber

  • Nachgefragt: Wo sind die 2 Millionen Euro?

    Seit 2001 gibt es das Gewerbegebiet Obere Surbach in Hüttenberg.
    Um das Gewerbegebiet umzusetzen wurde eine GmbH gegründet.
    Die Gemeinde gab der GmbH einen Kredit von 2 Millionen Euro, damit sie die Grundstücke für das Gewerbegebiet ankaufen konnte.

    Nach 25 Jahren!! waren dann alle Grundstücke verkauft.
    Auch die Infrastruktur (Straßen, Kanal..) war hergestellt
    Wichtiger Hinweis: Die Anliegerbeiträge wurden erst vor wenigen Jahren sozialisiert.

    Ich habe mich dann mit den Fakten auseinandergesetzt:
    – von den 2 Millionen, welche die Gemeinde der GmbH geliehen hatte,
    war noch kein einziger Euro zurückgezahlt.
    – Die GmbH hat lediglich die Zinsen für den Kredit gezahlt.
    – Aufgrund von Zahlungsproblemen der GmbH hat die Gemeinde in den letzten Jahren auf die Zahlung der Kreditzinsen verzichtet.
    -Die GmbH beschäftige bis zuletzt einen Geschäftsführer und eine Verwaltungskraft.

    Nach Prüfung der Fakten habe ich mich dafür eingesetzt, die GmbH aufzulösen.
    Nach kurzem Widerstand hat die Gemeindevertretung das auch beschlossen.

    Mit der Auflösung der GmbH wird eine „Vermögensübertragung“ durchgeführt.
    Das bedeutet in diesem Fall, dass die Schulden von 2 Millionen Euro auf die Gemeinde übertragen werden, damit die GmbH schuldenfrei ist und aufgelöst werden kann.

    Meine Frage: Wann erfolgt diese „Vermögensübertragung“ – und welche Auswirkungen hat sie auf den Haushalt der Gemeinde?

  • Dollenstück – Fragen vor der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses

    Grundstücks-Kaufvertrag über 330.000 Euro
    Die Gemeinde verkauft Grundstücke im und am Dollenstück für 330.000 Euro an den Investor.
    Da der Gemeindevorstand Käufe in diesem Umfang nicht abschließen darf, muss die Gemeindevertretung dem Verkauf zustimmen.
    Mir ist nicht bekannt, ob diese Zustimmung vor Abschluss des notariellen Vertrags eingeholt wurde.

    Weitere Grundstücksverkäufe für Ausgleichsflächen
    Zur Umsetzung des Baugebiets Dollenstück müssen weitere große Ausgleichsflächen bereitgestellt werden.
    Dieser neue Sachverhalt wurde noch nicht in der Gemeindevertretung beraten.
    Dennoch wurde aktuell bereits das zweite Anhörungsverfahren für diese Planung im Blättchen veröffentlicht.

    Folgekosten
    Die Kommunalaufsicht fordert seit Jahren eine konkrete Folgekosten-Berechnung vor der Umsetzung von großen neuen Projekten.Ich kenne keine belastbare Aufstellung der Folgekosten, die der Gemeinde durch das neue Baugebiet entstehen.
    Lt. Städtebaulichem Vertrag bekommt die Gemeinde 1,1 Millionen zur Kindergarten-Erweiterung vom Investor, da wohl 23 neue Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Die Berechnung dieser Summe sollte erläutert und beraten werden.
    Welche Folgekosten entstehen überhaupt durch das neue Baugebiet? (Feuerwehr, Verwaltung, KIGA-Personal …)

    Anfragen für Bauplätze aus Hüttenberg?
    Lt. Städtebaulichem Vertrag sollen Anfragen zu Bauflächen aus Hüttenberg vorrangig vom Investor berücksichtigt werden.
    Dazu gibt es keine weiteren Erläuterungen.
    Entfällt durch diesen Satz eine konkrete Vergaberichtlinie?

    Welche Auswirkung haben 115 neue Wohneinheiten auf den Haushalt der Gemeinde?
    Ich hatte gefragt ob ein hoher Zuwachs an Bürger/innen sich grundsätzlich positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirkt. Diese Frage wurde konnte nicht beantwortet werden.
    Sie sollte aber erneut gestellt und die Antwort vor einer Entscheidung beraten werden.


    Nutzen für die Gemeinde
    Eine einfach klingende Frage zu Schluss:

    Welchen konkreten Nutzen haben die Gemeinde und die Hüttenberger Bürger/innen von dem neuen Baugebiet?
    Diese Frage müsste vor einem Grundsatzbeschluss dringend geklärt werden.

  • Zum Baugebiet Dollenstück, und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Zum Baugebiet Dollenstück und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    (Nach Infos aus dem Dorf)


    In Rechtenbach sind das Baugebiet Dollenstück IV und das neue Feuerwehrgerätehaus die beiden großen Themen der nächsten Jahre.
    Die Pläne für beide liegen gerade gleichzeitig öffentlich aus.
    Dazu haben mir Bürger/innen folgendes mitgeteilt:

    Zauneidechsen am Steinsberg
    Der Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindeweide“ (Groß & Hausmann, September 2026) weist auf dem Grundstück Zauneidechsen nach, und zwar mit Nachwuchs: ein trächtiges Weibchen und mehrere Jungtiere. Die Art steht in Hessen auf der Roten Liste und ist nach FFH-Anhang IV streng geschützt. Die Tiere sollen abgefangen und umgesiedelt werden. Laut Gutachten hat die Naturschutzbehörde dem in einem Gespräch am 01.09.2026 zugestimmt, zwei Tage vor Einreichung des Bauantrags.
    Kartiert wurde allerdings erst von März bis Juni 2026.
    Weil Zauneidechsen von Oktober bis März im Boden überwintern, ist ein Abfangen realistisch frühestens im Frühjahr 2027 möglich.
    Nach dem Gutachten kann es ganzjährig zur Tötung von Tieren kommen. Zum Vergleich: Beim Dollenstück begann die Artenerfassung schon im Februar 2025.
    Dazu fragt man sich: Wer macht die ökologische Baubegleitung?
    Wann wird abgefangen, und welche Bauteile hängen davon ab (Stellplätze im Nordosten, Entwässerungsmulde, Abtrag der Erdmassen)?
    Gibt es einen schriftlichen Vermerk der Behörde, und ist eine Ausnahme oder Befreiung beantragt? Und warum hieß es im Bauausschuss am 15.09.2025, die Artenschutzprüfung „laufe parallel“, wenn die erste Begehung ein halbes Jahr nach der Vergabe stattfand?

    Feuerwehrhaus Rechtenbach
    Erst Stillstand, dann Eile, dann wieder Stillstand
    Seit dem Revisionsbericht 2014 wurde jahrelang an einem Umbau geplant. Am 25.08.2020 hieß es dann, ein Umbau sei nicht möglich.
    Den schriftlichen Schlussbericht dazu, den ich 2022 beantragt hatte, gibt es bis heute nicht.
    Nachdem die Flächen an der Hessenstraße und an der Obermühle nicht verfügbar waren, brachte die Verwaltung Anfang 2022 den Festplatz Rechtenbach ins Gespräch.
    Im Mai 2022 wurde dort die Machbarkeitsstudie beauftragt:
    Eine eigene Standortbewertung gibt es wohl nicht.

    Am 01.07.2024 folgten der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (Regelverfahren mit Umweltprüfung) und die Entscheidung für einen Generalübernehmer.
    Am 15.09.2025 sagte der Bürgermeister im Bauausschuss, die Vergabe stehe „erst Ende Oktober“ an.
    Sieben Tage später, am 22.09.2025, wurde die Vergabe per Dringlichkeitsantrag für rund 4,77 Mio. Euro vergeben, ohne dass eine Folgekostenberechnung vorlag. Diese wichtige Info wurde später nachgeliefert.
    Danach war fast ein Jahr Ruhe.
    Der Bauantrag ging am 03.09.2026 an den Kreis, 346 Tage nach der Vergabe.
    Der Bebauungsplan wurde erst am 25.09.2026 bekannt gemacht, 816 Tage nach dem Aufstellungsbeschluss.
    Jetzt läuft der Aufstellungsbeschluß im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.
    Gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung für dieses beschleunigte Verfahren?
    Im Ortsbeirat am 28.08.2026 nannte der Bürgermeister als Fertigstellung „Ende 2028“. Soweit bekannt, gilt der Festpreis nur bis Ende 2027.
    Wer trägt dann die ggf. höheren Kosten?

    Bodengutachten zum Feuerwehrhaus
    Das Bodengutachten sollte laut Beschluss vom 28.02.2022 „parallel“ zur Machbarkeitsstudie erstellt werden.
    Am 15.09.2025 hieß es, zwei Bohrungen seien erfolgt.
    Am 28.08.2026 sagte der Bürgermeister im Ortsbeirat, die Bodenuntersuchung „muss durch die Fa. Weimer erfolgen“.
    Viereinhalb Jahre nach dem Beschluss ist sie also offenbar noch nicht abgeschlossen.
    In den Planunterlagen steht dazu nur ein allgemeiner Hinweis.
    Außerdem laufen laut Begründung Starkregen-Fließwege über das Grundstück, und dort wurden über Monat Aushub von der Straßenbaumaßnahme „Borngasse“ gelagert,
    Wer trägt das Risiko, wenn der Baugrund Mehrkosten verursacht?

    Plötzlich fünf statt vier Stellplätze
    In der Begründung zum Bebauungsplan hat die Fahrzeughalle fünf Stellplätze, in der Ansicht sind es fünf Tore.
    Förderbescheid, Gebäudeprogramm zur Vergabe und Vertragsmeldung nennen dagegen vier Tore.
    Wann, warum und mit welchen Kosten wurde das geändert?

    Nachbarn und der Reitplatz
    Laut Begründung grenzt im Osten die Reitanlage mit Reitsporthalle an das Plangebiet. Neben der Halle, zum Bauplatz der Feuerwehr hin, liegt aber auch ein Außenreitplatz.
    Genau an dieser Ostseite sehen die Planunterlagen einiges vor:
    Den Erdwall, der erhalten bleiben soll,
    eine breite Entwässerungsmulde gegen Starkregen,
    Ersatzlebensräume für die Zauneidechsen und
    laut Konzept der Weimer GmbH Stellplätze sowie eine Fahrgasse.
    Daraus ergeben sich folgende Fragen:
    – Liegt der Außenreitplatz auf Vereinsgelände oder ganz bzw. teilweise auf den gemeindlichen Flurstücken 62/2 und 63/7, aus denen das Plangebiet gebildet wird?
    Falls er auf Gemeindegrund liegt: Ist er verpachtet, und was passiert mit ihm?
    – Passt das Raumprogramm mit Halle, Sozialgebäude, Übungsturm, 49 Pkw-Stellplätzen, Entwässerungsmulde und Artenschutzflächen überhaupt auf die rund 0,8 ha, ohne dass es an der Grenze zur Reitanlage eng wird?
    – Anders als beim Dollenstück gibt es keine schalltechnische Untersuchung. Nächtliche Alarmfahrten, Übungsbetrieb und Übungsturm direkt neben Pferden und Reitbetrieb: Wurde der Reitverein beteiligt, und gibt es Einschränkungen für die eine oder die andere Seite?

    Die Verbindung zum Dollenstück
    Auch das Feuerwehrhaus war ursprünglich im Dollenstück vorgesehen.
    In der früheren „Entwicklung Baugebiet Dollenstück“ sah die Machbarkeitsstudie von 2015 dort Kindergarten und Feuerwehrhaus vor. Im Herbst 2015 folgte der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung.
    Mit dem Treuhandmodell vom 24.06.2019 wurde das Baugebiet dann ohne eine solche Fläche weitergeführt.
    Die Feuerwehr hat den Standort 2021 in einer Sitzung als ungeeignet abgelehnt. Eine schriftliche Begründung dafür habe ich nicht gefunden..
    Dabei hängen beide Projekte eng zusammen:
    – Auch beim Dollenstück gibt es Artenschutz. Der Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag nennen fünf Feldlerchen- und zwei Rebhuhnreviere, der Verlust wird als „schwerwiegend“ bewertet. Dort wurde aber über zwei Brutzeiten vorab erfasst,
    beim Feuerwehrhaus erst nach der Vergabe.
    – Der Fachdienst Gefahrenabwehr des Kreises schreibt in seiner Stellungnahme zum Dollenstück, in Hüttenberg stehe kein Hubrettungsgerät zur Verfügung. Deshalb sind dort nur Brüstungshöhen bis 8 Meter zulässig. Die Feuerwehrausstattung bestimmt also mit, wie im Dollenstück gebaut werden darf.
    – Der Einwohnerzuwachs aus dem Dollenstück soll im Neubau schon berücksichtigt sein. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiven Feuerwehrleute in der Gemeinde seit Jahren rückläufig.
    Man müsste beide Projekte also eigentlich zusammen betrachten.

    Weiß die Presse davon?
    Mir ist nicht bekannt, dass die Lokalpresse bisher über die Zauneidechsen, den Verfahrenswechsel, die offene Bodenuntersuchung oder die fünf Stellplätze berichtet hat.

    Die Einwendungsfristen laufen gerade: Dollenstück IV bis 22.10.2026, Gemeindeweide (Feuerwehrhaus) bis 30.10.2026.
    Dazu kommen die Gemeindevertretung am 19.10. und die Bürgerversammlung am 12.11.2026.
    Vielleicht bietet es sich eine dieser Gelegenheiten an, die Fragen öffentlich zu stellen.

  • Feuerwehrhaus Rechtenbach 27.9.26

    Die Bauleitplanung wurde jetzt (39. KW 2026) im Blättchen veröffentlicht.
    Der Beschluss zu Neubau wurde am 1.7.2024 gefasst.