• Zum Baugebiet Dollenstück, und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Zum Baugebiet Dollenstück und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    (Nach Infos aus dem Dorf)


    In Rechtenbach sind das Baugebiet Dollenstück IV und das neue Feuerwehrgerätehaus die beiden großen Themen der nächsten Jahre.
    Die Pläne für beide liegen gerade gleichzeitig öffentlich aus.
    Dazu haben mir Bürger/innen folgendes mitgeteilt:

    Zauneidechsen am Steinsberg
    Der Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindeweide“ (Groß & Hausmann, September 2026) weist auf dem Grundstück Zauneidechsen nach, und zwar mit Nachwuchs: ein trächtiges Weibchen und mehrere Jungtiere. Die Art steht in Hessen auf der Roten Liste und ist nach FFH-Anhang IV streng geschützt. Die Tiere sollen abgefangen und umgesiedelt werden. Laut Gutachten hat die Naturschutzbehörde dem in einem Gespräch am 01.09.2026 zugestimmt, zwei Tage vor Einreichung des Bauantrags.
    Kartiert wurde allerdings erst von März bis Juni 2026.
    Weil Zauneidechsen von Oktober bis März im Boden überwintern, ist ein Abfangen realistisch frühestens im Frühjahr 2027 möglich.
    Nach dem Gutachten kann es ganzjährig zur Tötung von Tieren kommen. Zum Vergleich: Beim Dollenstück begann die Artenerfassung schon im Februar 2025.
    Dazu fragt man sich: Wer macht die ökologische Baubegleitung?
    Wann wird abgefangen, und welche Bauteile hängen davon ab (Stellplätze im Nordosten, Entwässerungsmulde, Abtrag der Erdmassen)?
    Gibt es einen schriftlichen Vermerk der Behörde, und ist eine Ausnahme oder Befreiung beantragt? Und warum hieß es im Bauausschuss am 15.09.2025, die Artenschutzprüfung „laufe parallel“, wenn die erste Begehung ein halbes Jahr nach der Vergabe stattfand?

    Feuerwehrhaus Rechtenbach
    Erst Stillstand, dann Eile, dann wieder Stillstand
    Seit dem Revisionsbericht 2014 wurde jahrelang an einem Umbau geplant. Am 25.08.2020 hieß es dann, ein Umbau sei nicht möglich.
    Den schriftlichen Schlussbericht dazu, den ich 2022 beantragt hatte, gibt es bis heute nicht.
    Nachdem die Flächen an der Hessenstraße und an der Obermühle nicht verfügbar waren, brachte die Verwaltung Anfang 2022 den Festplatz Rechtenbach ins Gespräch.
    Im Mai 2022 wurde dort die Machbarkeitsstudie beauftragt:
    Eine eigene Standortbewertung gibt es wohl nicht.

    Am 01.07.2024 folgten der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (Regelverfahren mit Umweltprüfung) und die Entscheidung für einen Generalübernehmer.
    Am 15.09.2025 sagte der Bürgermeister im Bauausschuss, die Vergabe stehe „erst Ende Oktober“ an.
    Sieben Tage später, am 22.09.2025, wurde die Vergabe per Dringlichkeitsantrag für rund 4,77 Mio. Euro vergeben, ohne dass eine Folgekostenberechnung vorlag. Diese wichtige Info wurde später nachgeliefert.
    Danach war fast ein Jahr Ruhe.
    Der Bauantrag ging am 03.09.2026 an den Kreis, 346 Tage nach der Vergabe.
    Der Bebauungsplan wurde erst am 25.09.2026 bekannt gemacht, 816 Tage nach dem Aufstellungsbeschluss.
    Jetzt läuft der Aufstellungsbeschluß im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.
    Gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung für dieses beschleunigte Verfahren?
    Im Ortsbeirat am 28.08.2026 nannte der Bürgermeister als Fertigstellung „Ende 2028“. Soweit bekannt, gilt der Festpreis nur bis Ende 2027.
    Wer trägt dann die ggf. höheren Kosten?

    Bodengutachten zum Feuerwehrhaus
    Das Bodengutachten sollte laut Beschluss vom 28.02.2022 „parallel“ zur Machbarkeitsstudie erstellt werden.
    Am 15.09.2025 hieß es, zwei Bohrungen seien erfolgt.
    Am 28.08.2026 sagte der Bürgermeister im Ortsbeirat, die Bodenuntersuchung „muss durch die Fa. Weimer erfolgen“.
    Viereinhalb Jahre nach dem Beschluss ist sie also offenbar noch nicht abgeschlossen.
    In den Planunterlagen steht dazu nur ein allgemeiner Hinweis.
    Außerdem laufen laut Begründung Starkregen-Fließwege über das Grundstück, und dort wurden über Monat Aushub von der Straßenbaumaßnahme „Borngasse“ gelagert,
    Wer trägt das Risiko, wenn der Baugrund Mehrkosten verursacht?

    Plötzlich fünf statt vier Stellplätze
    In der Begründung zum Bebauungsplan hat die Fahrzeughalle fünf Stellplätze, in der Ansicht sind es fünf Tore.
    Förderbescheid, Gebäudeprogramm zur Vergabe und Vertragsmeldung nennen dagegen vier Tore.
    Wann, warum und mit welchen Kosten wurde das geändert?

    Nachbarn und der Reitplatz
    Laut Begründung grenzt im Osten die Reitanlage mit Reitsporthalle an das Plangebiet. Neben der Halle, zum Bauplatz der Feuerwehr hin, liegt aber auch ein Außenreitplatz.
    Genau an dieser Ostseite sehen die Planunterlagen einiges vor:
    Den Erdwall, der erhalten bleiben soll,
    eine breite Entwässerungsmulde gegen Starkregen,
    Ersatzlebensräume für die Zauneidechsen und
    laut Konzept der Weimer GmbH Stellplätze sowie eine Fahrgasse.
    Daraus ergeben sich folgende Fragen:
    – Liegt der Außenreitplatz auf Vereinsgelände oder ganz bzw. teilweise auf den gemeindlichen Flurstücken 62/2 und 63/7, aus denen das Plangebiet gebildet wird?
    Falls er auf Gemeindegrund liegt: Ist er verpachtet, und was passiert mit ihm?
    – Passt das Raumprogramm mit Halle, Sozialgebäude, Übungsturm, 49 Pkw-Stellplätzen, Entwässerungsmulde und Artenschutzflächen überhaupt auf die rund 0,8 ha, ohne dass es an der Grenze zur Reitanlage eng wird?
    – Anders als beim Dollenstück gibt es keine schalltechnische Untersuchung. Nächtliche Alarmfahrten, Übungsbetrieb und Übungsturm direkt neben Pferden und Reitbetrieb: Wurde der Reitverein beteiligt, und gibt es Einschränkungen für die eine oder die andere Seite?

    Die Verbindung zum Dollenstück
    Auch das Feuerwehrhaus war ursprünglich im Dollenstück vorgesehen.
    In der früheren „Entwicklung Baugebiet Dollenstück“ sah die Machbarkeitsstudie von 2015 dort Kindergarten und Feuerwehrhaus vor. Im Herbst 2015 folgte der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung.
    Mit dem Treuhandmodell vom 24.06.2019 wurde das Baugebiet dann ohne eine solche Fläche weitergeführt.
    Die Feuerwehr hat den Standort 2021 in einer Sitzung als ungeeignet abgelehnt. Eine schriftliche Begründung dafür habe ich nicht gefunden..
    Dabei hängen beide Projekte eng zusammen:
    – Auch beim Dollenstück gibt es Artenschutz. Der Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag nennen fünf Feldlerchen- und zwei Rebhuhnreviere, der Verlust wird als „schwerwiegend“ bewertet. Dort wurde aber über zwei Brutzeiten vorab erfasst,
    beim Feuerwehrhaus erst nach der Vergabe.
    – Der Fachdienst Gefahrenabwehr des Kreises schreibt in seiner Stellungnahme zum Dollenstück, in Hüttenberg stehe kein Hubrettungsgerät zur Verfügung. Deshalb sind dort nur Brüstungshöhen bis 8 Meter zulässig. Die Feuerwehrausstattung bestimmt also mit, wie im Dollenstück gebaut werden darf.
    – Der Einwohnerzuwachs aus dem Dollenstück soll im Neubau schon berücksichtigt sein. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiven Feuerwehrleute in der Gemeinde seit Jahren rückläufig.
    Man müsste beide Projekte also eigentlich zusammen betrachten.

    Weiß die Presse davon?
    Mir ist nicht bekannt, dass die Lokalpresse bisher über die Zauneidechsen, den Verfahrenswechsel, die offene Bodenuntersuchung oder die fünf Stellplätze berichtet hat.

    Die Einwendungsfristen laufen gerade: Dollenstück IV bis 22.10.2026, Gemeindeweide (Feuerwehrhaus) bis 30.10.2026.
    Dazu kommen die Gemeindevertretung am 19.10. und die Bürgerversammlung am 12.11.2026.
    Vielleicht bietet es sich eine dieser Gelegenheiten an, die Fragen öffentlich zu stellen.

  • Feuerwehrhaus Rechtenbach 27.9.26

    Die Bauleitplanung wurde jetzt (39. KW 2026) im Blättchen veröffentlicht.
    Der Beschluss zu Neubau wurde am 1.7.2024 gefasst.

  • Aktuelles Dollenstück 27.9.2026

    Baugebiet Dollenstück

    Der Städtebauliche Vertrag wurde zusammen mit der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.10.2026 veröffentlicht.

    1)  Vertragsgegenstand
    2)  Bestandteile des Vertrages (Anlage 2 = „Städtebauliches  
          Konzept“ fehlt)

    3)   Planungsleistungen des Investors
    4)   Leistungen der Gemeinde
    5)   Planungsbüro
    6)   Vermessung
    7)   Erschließung
    8)   Anschluß der Baugebiete
    9)   Haftung und Versicherungspflicht
    10) Haftungsausschluss
    11) Verkaufspreis (310 Euro, Bauverpflichtung 5 Jahre, 
          Grundstücksbewerbungen, die bei der Gemeinde eingehen 
          vorrangig berücksichtigen)
    12) Folgekosten (1,1 Mio Euro für die
    Gemeinde zur Abgeltung von Investitionskosten!)
    13) Kündigung und Anpassung
    14) Schlussbestimmungen

    Meine Fragen: 
    Es gibt keine Vergaberichtlinie? (Bevorzugung junger Familien aus Hüttenberg – Punkteliste?)
    Wie wurde die Abgeltung für Investitionskosten berechnet?
    Wie soll die Bauverpflichtung nachgehalten werden?

  • Meine Beratungs-Wünsche an die neue Gemeindevertretung Stand: September 2026

    Zeitnahe Bekanntgabe des Haushaltsabschlusses 2025 – damit alle vor neuen Beschlüssen im zweiten Halbjahr 2026 wissen, wo die Gemeinde finanziell steht.
    Liegt noch nicht vor

    Erarbeitung von Vorschlägen, wofür die 3,2 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen“ für Hüttenberg eingesetzt werden sollen.
    Es gibt noch keine Anträge dazu.


    Information und Beratung zum Sachstand „Städtebaulicher Vertrag Baugebiet Dollenstück“(der Gemeindevorstand wurde am 9. März beauftragt, mit dem Investor über den hohen Baulandpreis zu verhandeln).
    Der Haupt- und Finanzausschuss soll Vorschläge erarbeiten.

    Sachstand „Neues Feuerwehrhaus Rechtenbach“ – Probleme? Wann wird gebaut? Werden die Kostenvorgaben eingehalten?
    Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, die Kosten werden voraussichtlich eingehalten.

    Sachstand „Anbau Kindergarten Volpertshausen“ – voraussichtlicher Einweihungstermin? Info zu den Gesamtkosten?
    Einweihungstermin evtl. dieses Jahr, die Kosten werden nach einer Kostensteigerung um 500.000 Euro
    wohl eingehalten.

    Sachstand „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen – voraussichtlicher Fertigstellungstermin / gibt es weitere Kostensteigerungen?
    Die Arbeiten laufen, die Kostenplanungen werden wohl eingehalten.

    Erstellung eines Straßen- und Kanalkatasters als Grundlage für weitere Straßen-Sanierungsentscheidungen.
    Es gibt weiterhin keine Anträge der Fraktionen dazu.

    Sachstand „Sanierung / Erweiterung / Neubau Sporthalle Hüttenberg“ – liegt das beauftragte Gutachten vor? Wann wird es beraten?
    Das Gutachten soll jetzt am 19. Oktober in der Sporthalle Hüttenberg vorgestellt werden.

    Sachstand Planungen „Neue Mitte“, Jugendraum und Picknickplatz?
    Es gibt jetzt einen Arbeitskreis.

    Sachstand „Sanierung Sporthalle Volpertshausen“ – Verwendung der durch Bundeszuschuss von 720.000 Euro frei gewordenen Haushaltsmittel?
    Die Sanierung wird (wie immer) teurer. Die Finanzierung evtl. bei den Haushaltsberatungen 2027 angesprochen.

    Zeitnahe Prüfung der Finanzierung der Kinderbetreuung (aktuelle Kinderzahlen / Entwicklung der Kinderzahlen, steigende Ausgaben – Anbau KIGA Volpertshausen – Sachstand Umbau Vereinsgebäude Geflügelzuchtverein OT Hüttenberg)
    Die Finanzierung wird ggf. bei den Haushaltsberatungen 2027 angesprochen.

    Zeitnahe Erarbeitung und Vorstellung neuer Konzepte „Sozialberatung an der Schule“ und „Jugendpflege“Beide Stellen sind jetzt neu besetzt.Beide Konzepte wurden bisher nicht nachgefragt – kein Interesse in der Gemeindevertretung?

    Info zu den bisherigen Projekten der im März 2025 eingestellten Klimamanagerin.
    Die Frage wurde bisher nicht in der Gemeindevertretung gestellt.
    Kein Interesse?

    Beratung der Ergebnisse der Gutachten zur Organisation der Verwaltung.
    Die Frage wurde bisher nicht in der Gemeindevertretung gestellt.
    Kein Interesse?

    Beratung: Was wird aus dem Hörnsheimer Backhaus?
    Die Frage wurde bisher nicht in der Gemeindevertretung gestellt.
    Kein Interesse?

    Zusatzfragen:
    Ist die Gesamt-Sanierung des DGH Reiskirchen beendet? Wann wird es offiziell übergeben? Wie hoch waren die Gesamtkosten?

    Solarausbau auf gemeindeeigenen Dächern: Wie ist der Sachstand des „ersten „Modellversuchs“, bei dem sich Bürger/innen am Solarausbau beteiligen konnten?

    Info:
    Die zweitletzte Sitzung der Gemeindevertretung für 2026 findet am 19.10.2026 statt. Die Zeit läuft.

  • Schlagzeilen nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.9.26

    Finanzbericht zum 30.6.2026
    Der Finanzbericht wurde nicht einfach zu Kenntnis genommen, sondern zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Dort können die Zahlen diskutiert werden.
    Der Leiter der Finanzabteilung soll zur Sitzung eingeladen werden.
    Es wurde nachgefragt, warum die Haushaltszahlen nicht vollständig sind, welche Probleme es in der Finanzabteilung gibt und ob diese Probleme Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen 2027 haben.
    Der Bürgermeister will die Fragen später beantworten.

    Baugebiet Dollenstück
    Vor Beginn der Beratungen teilte der Bürgermeister mit, es hätten sich kurzfristig wichtige Änderungen ergeben und beantragt, den TOP zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
    Der Antrag wird ohne Beratung angenommen.
    Anmerkung: Es ist sehr wichtig, die offenen Fragen zunächst im Ausschuss zu klären.

    Da der Haupt- und Finanzausschuss erst am 27. Oktober tagt, wird eine Sondersitzung zu den TOP „Finanzbericht“ und „Dollenstück“ Anfang Oktober gefordert.
    Anmerkung: Beide Themen wurden schon zu lange verschoben!

    Infos:

    Die Motoren für die Fenster der Bürgerstuben sind immer noch nicht montiert.
    Es gibt ein Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung.
    Sporthalle OT Hüttenberg: Die Oktober-Sitzung der Gemeindevertretung soll in der Sporthalle Hüttenberg stattfinden, da hier die Ergebnisse des Hallengutachtens vorgestellt werden.
    Eine Bürgerversammlung ist für den 12. November geplant. 
    Am Samstag (19.9.2026) findet die letzte Waldbegehung mit unserem Förster Herbel statt.

    Die Baugenehmigung für das neue Feuerwehrhaus ist noch nicht da.

    Nachdem (mein) entsprechender Antrag im März abgelehnt wurde, wurde jetzt auf Antrag der FWG beschlossen, den Gemeindevorstand mit der Vermarktung des alten Feuerwehrhauses in Rechtenbach zu beauftragen.

    Die Planungen für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde sind kompliziert.

    Die Spielplatzkommission hat getagt!!

    Anmerkung:
    Leider waren – trotz wichtiger Themen – nur ca. 10 Zuhörer zur Sitzung erschienen…

  • Fakten zum TOP „Baugebiet Dollenstück“ Stand 11.9.2026

    Vorab: In Hüttenberg gibt es 195 freie Baugrundstücke – aber keine Grundsteuer C.
    Zudem gibt es eine bisher unveröffentlichte, hohe Zahl von leer stehenden Häusern und Wohnungen.

    Für 2026 sind noch drei Sitzungen der Gemeindevertretung geplant (September, Oktober, Dezember). Aus vertragsrechtlichen Gründen muss noch 2026 entschieden werden, ob das Baugebiet Dollenstück umgesetzt werden soll.

    In März 2026 wurde erstmals ein voraussichtlicher Preis für den Ankauf von Bauland im Baugebiet Dollenstück nachgefragt/genannt. Er lag bei maximal 330 Euro.
    Der Betrag ist so hoch, da der Investor die Kosten für die Erschließung des Baugebiets (Wasser, Kanal, Strom, Straßen) trägt.
    Ziel der jahrelangen Planungen war es, günstiges Bauland für junge Hüttenberger Familien zu schaffen.Deshalb hat die Gemeindevertretung im März den Grundsatzbeschluss zurückgestellt und den Gemeindevorstand beauftragt, vor einer Beschlussfassung mit dem Investor über eine Senkung des Baulandpreises zu verhandeln.
    In der Sitzungsvorlage für die September-Sitzung steht jetzt ein Preis von maximal 310 Euro/qm.

    Es gibt noch keine rechtssichere Vergaberichtlinie für den Erwerb von Baugrundstücken: Der Grundsatzbeschluss für das Baugebiet soll aber jetzt gefasst werden. Ohne eine Vergaberichtlinie und ohne entsprechende Beratung in der Gemeindevertretung?
    Die Bevorzugung junger Familien und Bauwilligen aus Hüttenberg war ein ursprüngliches Ziel der Planung des Baugebiets und sollte in einer Vergaberichtlinie für das Baugebiet festgelegt werden!

    Zur Frage, ob die Einmündung in die Landesstraße am REWE aufgrund höherer Verkehrsbelastung geändert werden muss, wurde ein Gutachten beauftragt.
    Nach aktuellem Stand muss vorerst kein Kreisel gebaut werden.

    Die Bauverpflichtung wurde von 4 Jahren auf 5 Jahre angehoben.
    Ist schriftlich festgelegt, wie das zwischen Gemeinde und Investor gehandhabt und nachgehalten werden soll? Wenn ja, wo ist der Text der Festlegung beraten worden?

    Es ist festgelegt, dass die Voraussetzungen für Seniorenwohnen und ein Ärztehaus geschaffen werden sollen. Nicht müssen. Wird das ohne Beratung akzeptiert?

    Es gibt keine konkrete Folgekostenberechnung für dieses große Projekt– obwohl das immer wieder von der Kommunalaufsicht gefordert wird.
    Es könnten hohe Folgekosten für die Gemeinde entstehen (Kindergarten – siehe Vorlage, Feuerwehr, Verwaltung, Wasser und Kanal, Straßen..).
    Die Folgekosten müssen geklärt und der Gemeindevertretung vor einem Grundsatzbeschluss bekannt sein! Wann sollen sie erläutert und beraten werden?

    Lt. Bürgermeister kann von der Verwaltung nicht abgeschätzt werden, ob sich mehr Einwohner (durch das neue Baugebiet) positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirken!

    Frage: Welche vom Arbeitskreis „Baugebiet Dollenstück“ erarbeiteten Forderungen und Wünsche der Gemeinde für die Gestaltung des Baugebiets wurden umgesetzt?
    (Leider gibt es keinen schriftlichen Schlussbericht des Arbeitskreises, aus dem diese Forderungen und Wünsche ersichtlich sind..).
    Wird das von der Gemeindevertretung so hingenommen?

    Neu – Ausgleichsflächen:Im Blättchen vom 28.8.2026 wurden nun die Bürger (und wohl auch die Gemeindevertreter/innen) darüber informiert, dass zu den 6 ha Ackerflächen, die zu Bauland umgewandelt werden sollen,
    nochmals 3 ha Ackerland als Ausgleichsflächen für das Baugebiet stillgelegt werden müssen.

    Hasen, Rehe und andere Tiere werden sich freuen. Bei den Landwirten mit Flächen neben einer dauerhaft stillgelegten Fläche wird sich die Begeisterung in Grenzen halten.

    Fragen: Sollen Flächen der Gemeinde und/oder private Flächen für die Umsetzung des Baugebiets dauerhaft stillgelegt werden? Wie wurde/wird das rechtlich und finanziell geregelt?
    Hätte die Gemeindevertretung hier nicht vorab informiert und beteiligt werden müssen?

    Ist eine Abstimmung zum TOP „Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im
    OT Rechtenbach hier: Grundstückskauf- und städtebaulicher und Erschließungsvertrag“ am 14.9.2026 möglich, obwohl die Fristen zur Stellungnahme für diese Planung lt. Blättchen bis zum
    9.10.2026 laufen – und dann noch ausgewertet werden müssen?
    Sind die Ausgleichsflächen nicht ein Teil des Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung des Baugebiets?
    Oder soll die Sache jetzt Stück für Stück (das regeln wir später..) durchgezogen werden?

    Frage:
    Stimmt die Gemeindevertretung am Montag ohne weitere Beratung dem städtebaulichen und Erschließungsvertrag zu – oder gibt es noch eine Ausschuss (Sonder-) Sitzung, um offene Fragen zu klären?

  • Infos – 10.9.2026

    Vermarktung des alten Feuerwehrhauses Rechtenbach:
    Die FWG hat meinen im Februar -auch mit ihren Stimmen- abgelehnten Antrag zur September-Sitzung neu gestellt. 🙂

    Finanzbericht zum 30.6.2026 – Investitionscontrolling
    Die Umsetzung des Heizhauses für Sporthallen und Bürgerstuben ist in Planung. Ein (kostenpflichtiges) Prüfgutachten soll einen Tag nach der September-Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen.

    Eine Spalte tiefer – Lüftungsanlage Bürgerstuben- steht dann, das eine (kostenpflichtige) Kostenermittlung für einen ggf. notwendigen Heizungs-Neubau in den Bürgerstuben beauftragt wurde.

  • Fragen zur Sitzung der Gemeindevertretungam Montag, 14.9.2026

    Fragen an den Bürgermeister sollen möglichst schon eine Woche vor der Sitzung eingereicht werden.

    Ich hätte folgende Vorschläge:

    Wann wird der Haushaltsabschlusses 2025 vorgelegt?


    Welche Überlegungen gibt es in der Verwaltung zu Verwendung der 3,2 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen des Bundes“ für Hüttenberg ?

    Gibt es ein Straßen- und Kanalkatasters der Verwaltung? Wenn ja, kann es zur Beratung in den Ortsbeiräten veröffentlicht werden?

    Liegt das Gutachten „Sanierung / Erweiterung / Neubau Sporthalle Hüttenberg“ in der Oktober-Sitzung vor?

    Ist eine Vorstellung der neuen Konzepte  „Sozialberatung an der Schule“ und „Jugendpflege“ in der Gemeindevertretung vorgesehen? Beide Stellen sind jetzt neu besetzt, die vorherige Halbtagsstelle „Sozialbetreuung an der Schule“ wurde in eine Ganztagsstelle umgewandelt.

    Was waren die bisherigen Projekte der im März 2025 eingestellten  Klimamanagerin?

    Was war das Ergebnis der beauftragten Gutachten zur Organisation der Verwaltung?

    Was wird aus dem Hörnsheimer Backhaus?

  • Info: Gemeindepolitik

    Eigentlich bestimmt die Gemeindevertretung, was gemacht werden soll.

    Die Gemeindevertetung sind die Leute, die Du gewählt hast,
    damit sie Deine Meinung vertreten.
    Wenn sie das nicht tun, musst Du es ihnen sagen!
    Wann hast Du zuletzt mit einer/einem Gemeindevertreter/in gesprochen?

    Sagst Du nichts, ändert sich auch nichts.
    Dann darfst Du Dich aber auch nicht aufregen,
    wenn Deine Anliegen und Wünsche (Sporthalle, Hallenbad, Bauplätze..) unerfüllt bleiben.

    Wenn die Gemeindevertretung keine Anträge stellt,
    können Gemeindevorstand und der Bürgermeister Anträge stellen und von der Gemeindevertretung abstimmen lassen.
    Üblicherweise stimmt die Gemeindevertretung solchen Anträgen zu.
    Warum ist das so?

    Ich gebe Dir hier viele wichtige Hintergrundinformationen.
    Wissen wird erst dann zur Macht, wenn man etwas daraus macht!


  • Zahlen zur Kindergarten-Situation – Sitzung des Ausschusses JSU am 31.8.2026

    2027 haben wir voraussichtlich 617 Plätze in den Kindergärten,
    davon sind 432 besetzt.

    Die Zahl der Geburten geht seit Jahren zurück
    2020 = 126
    2025 = 82
    Trotzdem sind alle Kindergärten (bis auf Baumgarten) weiter ausgelastet?

    Nur in Rechtenbach sind 44!! Kindergarten-Plätze frei.

    Unsere Kinder werden von 92 Fachkräften plus Praktikanten, Azubi usw. betreut.
    Es gab keine Information zu der für die Personalplanung wichtige Frage, wie viele Kinder Ganztags und Halbtags betreut werden.

    Trotz jährlich sinkender Kinderzahlen bauen wir den Kindergarten Volpertshausen von bisher 3 auf 6 Gruppen aus.
    Der Umbau des Vereinsheims Geflügelzuchtverein OT Hüttenberg für eine Kindergartengruppe steht an.

    Es gibt immer mehr Integrationskinder. Sie brauchen mehr Betreuungskräfte und können nur in kleineren Kindergartengruppen betreut werden. Das verursacht erhebliche zusätzliche Kosten.

    Die aktuelle Diskussion „Hitzeschutz für Kindergärten“ wird voraussichtlich weitere hohe Kosten verursachen.

    Die Kosten für die Kinderbetreuung steigen von Jahr zu Jahr weiter an.
    Kinderbetreuung ist der größte Ausgabe-Posten im Haushalt.
    Und die Gemeindevertretung schaut seit Jahren zu.

    Frage:
    Warum war die Präsentation zur Kindergarten-Situation nicht zunächst TOP in der Gemeindevertretung – ggf. sogar in einer Sondersitzung? (Die August-Sitzung ist „mangels Anträgen“ ausgefallen..).

    PS: Ich versuche seit Jahren vergeblich, Interesse am Thema „Kosten der Kinderbetreuung“ zu wecken (einfach mal oben im Suchfeld „Kindergartensituation“ eingeben…).